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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Keine Besteuerung von Kapitallebensversicherungen

Mit der Entscheidung von Bundestag und Bundesrat über das Steuerbereinigungsgesetz 1999 ist jetzt auch die Besteuerung von Kapitallebensversicherungen vom Tisch.

Die Pläne der Bundesregierung, Kapitallebensversicherungen zu versteuern, hatten im 2. Halbjahr 1999 für viel Wirbel gesorgt und der Versicherungsbranche einen nie gekannten Boom beschert. Inzwischen ist die Besteuerung aber auf Drängen der CDU-Opposition wieder aus dem Steuerbereinigungsgesetz herausgenommen worden. Doch das Thema ist noch nicht endgültig vom Tisch: Voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2000 entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Besteuerung von Alterseinkünften.

Wenn die Entscheidung des Bundesverfasssungsgerichts vorliegt, wird neu beraten. Diesmal sollen die Beratungen aber die Neuregelung der Besteuerung aller Altersversorgungsformen umfassen. Und dazu gehören auch die Erträge aus Lebensversicherungen. Unklar ist noch, ab welchem Zeitpunkt eine Neuregelung in Kraft treten wird. Es ist durchaus möglich, dass die Regierung ein rückwirkendes in Kraft treten ab dem 1.1.2000 anstrebt. Dagegen spricht aber der Grundsatz des Vertrauensschutzes. Auch die Versicherungswirtschaft wird darauf drängen, dass von einen entsprechenden Regelung nur Neuverträge betroffen sind, die nach Verkündung des Gesetzes abgeschlossen wurden.

Falls Sie zu denjenigen gehören, die in Erwartung einer Gesetzesänderung kurz vor Jahresende einen Kapitallebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie sich jetzt vielleicht fragen, ob Sie diesen Vertrag wieder kündigen sollten. Bei der Entscheidung sollten Sie aber berücksichtigen, dass zur Jahresmitte der Rechnungszinsfuss von derzeit 4 % auf 3,25 % herabgesetzt wird. Wenn Sie also nach Jahresmitte einen Neuvertrag abschliessen, müssen Sie für den gleichen Versicherungsschutz höhere Beiträge aufwenden.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.