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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Wahl des Gesellschaftsrechts

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs werden auch ausländische Gesellschaftsformen zunehmend interessant.

In das deutsche Gesellschaftsrecht kommt nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs Bewegung. Das deutsche Gesellschaftsrecht gilt im internationalen Vergleich als nicht flexibel. In anderen Ländern kann man billiger Kapitalgesellschaften gründen und führen. Nach der Überseering-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist nun dasjenige Gesellschaftsrecht maßgeblich, welches bei der Gründung der Gesellschaft Anwendung gefunden hat. Innerhalb der Europäischen Union besteht damit eine freie Rechtswahl.

Um im Wettbewerb der Rechtsordnungen bestehen zu können, muss das deutsche Gesellschaftsrecht dringend entrümpelt werden, wenn es nicht auf der Strecke bleiben will. Der Bundesgerichtshof hat inzwischen entschieden, dass eine Gesellschaft, die unter dem Schutz der im EG-Vertrag garantierten Niederlassungsfreiheit steht, berechtigt ist, ihre Rechte in jedem Mitgliedstaat geltend zu machen. Es kommt allein auf den verwaltungsmäßigen Sitz der Gesellschaft an.

In einer weiteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs heißt es, dass nach dem deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrag einer in den USA gegründeten Gesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland die volle Partei- und Prozessfähigkeit zusteht. Damit ist der Weg frei für die 1 $-Gesellschaft, die nach dem Recht des Bundesstaates Delaware gegründet ist und die ihren Verwaltungssitz in Deutschland hat. Für die Steuerpflicht einer nach ausländischem Recht gegründeten Gesellschaft kommt es unabhängig vom anwendbaren Recht darauf an, wo die Gesellschaft ihre Geschäfte tätigt. Insoweit ergeben sich keine Vorteile.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.