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Steuern kann man steuern!

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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

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Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel

Zwei aktuelle Urteile und eine wissenschaftliche Analyse demonstrieren das Dickicht an Vorschriften und Ausnahmen bei der Umsatzsteuer.

Mit der Umsatzsteuer kommt jeder Endverbraucher in Kontakt und viele Unternehmer müssen sich damit herumschlagen. Während die Verbraucher allerdings in erster Line durch den Zuschlag auf den Nettopreis betroffen sind, müssen Unternehmer für jede Leistung den richtigen Steuersatz und -betrag ermitteln und ausweisen, um nicht erhebliche Risiken bei einer Betriebsprüfung oder Umsatzsteuernachschau zu riskieren.

Durch das komplizierte Geflecht an Vorschriften, Sonder- und Ausnahmeregelungen gehört die Ermittlung des richtigen Steuersatzes manchmal zu den höheren arkanen Künsten und kann für ungläubiges Kopfschütteln sorgen. Ein beliebtes Beispiel dafür, das jedes Jahr aufs Neue zitiert wird, ist der Weihnachtsbaum, der je nachdem, ob er neu oder gebraucht, aus Kunststoff oder echt, im Laden gekauft oder direkt beim Forstbetrieb erworben wird, fünf verschiedenen Steuersätzen unterliegen kann.

Ein aktuelles Urteil und ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums aufgrund eines anderen Urteils bieten weitere unterhaltsame Beispiele dafür, wie kompliziert die Umsatzsteuer sein kann, und dass der richtige Steuersatz mithin buchstäblich ein Ratespiel mit sich bringen kann:

  • Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Position 4902 des Zolltarifs auch broschierte Papierhefte umfasst, die hauptsächlich gedruckte Sudoku-Rätsel enthalten, bei denen bereits einige Zahlen aus der Reihe von 1 bis 9 in ein Gittermuster eingetragen und die übrigen Zahlen in bestimmter Reihenfolge einzutragen sind. Das Bundesfinanzministerium hat deshalb in einem Schreiben klargestellt, dass Sudoku-Zeitschriften dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen, soweit sie die Anforderungen der Warenbezeichnung und die Einreihung in die Position 4902 des Zolltarifs erfüllen.

    Sudoku-Bücher sind dagegen weiterhin in die Position 4911 des Zolltarifs ("Andere Drucke") einzuordnen und unterliegen damit auch nach dem Urteil dem vollen Umsatzsteuersatz. Bestehen bei der Abgrenzung von Sudoku-Zeitschriften und Sudoku-Büchern Zweifel, kann eine unverbindliche Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke (uvZTA) bei der zuständigen Dienststelle des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung eingeholt werden. Für vor dem 1. August 2026 ausgeführte Leistungen wird es übrigens nicht beanstandet, wenn der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger bei der Lieferung von Sudoku-Zeitschriften übereinstimmend den Regelsteuersatz anwenden.

  • Der Bundesfinanzhof hat jüngst klargestellt, dass die im Rahmen der Kühlung eines Leichnams erfolgende Überlassung von Kühlräumen und -zellen keine steuerfreie Vermietung ist, wenn sich die Leistung dadurch charakterisiert, dass der Leichnam gekühlt wird. Es gibt wohl kaum ein anderes Urteil, auf das das berühmte Zitat "Nichts in dieser Welt ist sicher, außer der Tod und die Steuern" von Benjamin Franklin besser passt.

Aufgrund solcher und anderer Regelungen ist es daher keine Überraschung, dass die Wirtschaftsforscher des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in einer aktuellen Analyse im Auftrag des Bundesfinanzministeriums für eine radikale Reform der Umsatzsteuer plädieren. Laut der Analyse nimmt der Staat durch die diversen Ermäßigungen bei der Umsatzsteuer im Jahr 2026 rund 43,5 Mrd. Euro weniger ein.

Würden die ermäßigten Steuersätze komplett gestrichen, könnte der reguläre Umsatzsteuersatz ohne Mindereinnahmen für den Staat von 19 % auf 16,7 % gesenkt werden. Behält man dagegen den ermäßigten Steuersatz zumindest für Lebensmittel bei (allerdings nicht mehr in der Gastronomie), könnte der reguläre Steuersatz immerhin auf rund 18,1 % sinken. Ob es tatsächlich zu einer radikalen Reform bei der Umsatzsteuer kommt, ist angesichts horrender Staatsdefizite jedoch nur etwas weniger unwahrscheinlich als eine Senkung des allgemeinen Steuersatzes im Fall der Streichung des ermäßigten Steuersatzes.


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