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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit

Auch wenn eine gesetzliche Regelung noch auf sich warten lässt, sind Arbeitgeber bereits jetzt zu einer genauen Dokumentation der Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer verpflichtet.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat 2022 auch das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von den Mitarbeitern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Das Gericht stützte sich dabei auf eine Vorgabe im Arbeitsschutzgesetz. Nach dem Arbeitszeitgesetz mussten die Arbeitgeber davor nur für die Dokumentation von Überstunden und Sonntagsarbeit sorgen.

Das Urteil ließ aber viele Detailfragen offen, weshalb schon seit 2023 an einer gesetzlichen Regelung zur Arbeitszeiterfassung gebastelt wird. Der erste Anlauf dazu ist sowohl an Einwänden zur Praxistauglichkeit als auch am Zusammenbruch der Ampelkoalition und der vorgezogenen Bundestagswahl gescheitert. Die neue Bundesregierung hat aber 2025 einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, über den derzeit beraten wird, und der im Lauf des Jahres 2026 verabschiedet werden soll. Dabei ist vorgesehen, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit noch am selben Tag elektronisch aufgezeichnet werden müssen. Ausnahmen sind aber für Tarifpartner und Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern vorgesehen.

Bis eine verbindliche gesetzliche Regelung kommt, ist zwar das "Wie" noch nicht in allen Details geregelt, aber das "Ob" steht schon seit den Gerichtsurteilen fest. Arbeitgeber sind also schon jetzt grundsätzlich zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer verpflichtet, haben aber bei der Ausgestaltung vorerst gewisse Spielräume. Grundsätzlich genügt es dabei nicht, nur die Stundenzahl und Pausendauer zu erfassen. Stattdessen muss die genaue Uhrzeit von Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausenzeiten erfasst werden. Die Erfassung der Arbeitszeiten darf der Arbeitgeber dabei an seine Arbeitnehmer delegieren. Wichtig ist lediglich, dass die Arbeitszeiten überprüfbar erfasst werden und auf Verlangen nachgewiesen werden können.

Auch wenn bei einem Verstoß derzeit noch kein Bußgeld droht, kann die zuständige Behörde bei einem Verstoß konkrete Maßnahmen anordnen, die der Arbeitgeber dann zu befolgen hat. Hier kann bei einem Verstoß dann ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro festgesetzt werden.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.