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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025

Mit insgesamt zwölf Ergänzungen hat der Bundestag das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet, eine Zustimmung durch den Bundesrat steht jedoch noch aus, damit die Entlastungen für Pendler, Gastronomie und gemeinnützige Organisationen in Kraft treten können.

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet. Das Gesetz soll in erster Linie die Umsatzsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie auf 7 % sowie eine Anhebung der Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer ab 2026 umsetzen. Außerdem enthält das Gesetz mehrere Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Zusätzlich hat der Finanzausschuss des Bundestags vor der Verabschiedung des Gesetzes noch 12 Änderungsanträge angenommen, mit denen weitere Änderungen im Steuerrecht erfolgen sollen.

Dazu gehört auch eine Regelung, nach der ab 2026 Beiträge an Gewerkschaften und sonstigen Berufsverbänden, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Versorgungsbezügen oder sonstigen Einkünften als Werbungskosten berücksichtigt werden können. Damit wirken sich diese Beiträge künftig immer steuermindernd aus und nicht nur dann, wenn der Werbungskostenpauschbetrag bereits durch andere Werbungskosten ausgeschöpft wurde.

Damit das Gesetz tatsächlich in Kraft treten kann, muss auch der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 19. Dezember 2025 noch seine Zustimmung geben. Ob der Bundesrat dem Gesetz zustimmen wird, ist jedoch noch nicht ganz sicher, weil die Länder einen Ausgleich für die mit den Änderungen verbundenen Steuerausfälle vom Bund gefordert haben. Dafür sieht der Bund jedoch keinen Spielraum. Dass die Länder das Gesetz rundweg ablehnen, ist eher unwahrscheinlich, aber es könnte stattdessen an den Vermittlungsausschuss verwiesen werden. Eine vollständige Übersicht aller Änderungen durch das Gesetz lesen Sie in einer der nächsten Ausgaben, sobald die Verabschiedung durch den Bundesrat erfolgt ist.


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