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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung

Werden vor dem Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung Leistungen bezogen, die für Umsätze nach dem Wechsel verwendet werden, sind beim Vorsteuerabzug Besonderheiten zu beachten.

Eigentlich gilt im Umsatzsteuerrecht der Grundsatz, dass ein Vorsteuerabzug aus einer Lieferung oder Leistung dann möglich ist, wenn sie für Umsätze verwendet wird, auf die der Unternehmer Umsatzsteuer erheben und abführen muss. Beim Übergang von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung oder umgekehrt hat diese Regel aber eine Ausnahme. Das hat das Bundesfinanzministerium nun mit einer Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) klargestellt.

Hat ein Unternehmer vor dem Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung Leistungen bezogen, die er erst nach dem Übergang zur Ausführung von dann zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsätzen verwenden will, ist der Vorsteuerabzug dennoch für Zeiträume vor dem Übergang zur Regelbesteuerung ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn der Übergang - z. B. wegen des Überschreitens der Umsatzgrenzen - bereits wahrscheinlich ist, aber noch nicht tatsächlich erfolgt ist. Der Ausschluss des Vorsteuerabzugs gilt auch für Voraus- und Anzahlungsrechnungen zu solchen Leistungen.

Die geänderte Regelung im UStAE bedeutet jedoch nicht, dass die Vorsteuer in solchen Fällen generell verloren wäre. Stattdessen ist nach dem Übergang zur Regelbesteuerung eine Vorsteuerberichtigung möglich, weil der Übergang zur Regelbesteuerung eine Änderung der Verhältnisse darstellt, die eine Vorsteuerberichtigung rechtfertigt. Allerdings ist die Vorsteuerberichtigung nur dann möglich, wenn die auf die fragliche Leistung entfallende Vorsteuer mehr als 1.000 Euro beträgt.

Beim Übergang von der Regel- zur Kleinunternehmerbesteuerung gilt dasselbe Prinzip und dieselbe Bagatellgrenze, nur dass die Vorsteuerberichtigung dann zu Lasten des Unternehmers erfolgt. Im Endeffekt führt die Änderung des UStAE also für kleinere Leistungen zu einem Verlust des Vorsteuerabzugs bei einem Übergang zur Regelbesteuerung und bei größeren Beträgen zu einer späteren Erstattung des Vorsteueranspruchs durch das Finanzamt. Die Änderung soll für alle offenen Fälle gelten.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.