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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung

Wenn der Haushalt am Lebensmittelpunkt ein separater Ein-Personen-Haushalt ist, kommt es dort für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung nicht auf die Beteiligung an den Kosten der Lebensführung an.

Damit eine doppelte Haushaltsführung vom Finanzamt anerkannt wird, muss der Steuerzahler nicht nur am Arbeitsort einen Haushalt unterhalten, sondern auch am Hauptwohnsitz einen eigenen Hausstand haben und sich an den Kosten der Lebensführung finanziell beteiligen. Der Nachweis dieser finanziellen Beteiligung sorgt allerdings regelmäßig für Streit mit dem Finanzamt. Zumindest für bestimmte Fälle kommen daher nun gute Nachrichten vom Bundesfinanzhof. Der hat nämlich entschieden, dass sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nicht stellt, wenn der Steuerzahler am Ort des Lebensmittelpunkts einen Ein-Personen-Haushalt führt.

Die Richter stellen korrekt fest, dass die Kosten der Lebensführung eines Ein-Personen-Haushalts zwangsläufig von dieser einen Person getragen werden. Woher die dafür notwendigen Mittel stammen - ob aus eigenen Einkünften, staatlichen Transferleistungen, Darlehen, Unterhaltsleistungen oder familiären Geldgeschenken - spielt dabei keine Rolle, denn an der Finanzierung des eigenen Haushalts ändert die Herkunft der Mittel nichts. Daher hat das Tatbestandsmerkmal der Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nur dann Bedeutung, wenn der Steuerzahler einem Mehrpersonenhaushalt angehört, beispielsweise einem Mehrgenerationenhaushalt.

Im Streitfall war der Kläger zunächst als Werkstudent und später als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Am Studienort wohnte er in angemieteten Räumen, sein Lebensmittelpunkt lag dagegen am Wohnort der Eltern. Dort bewohnte er sämtliche Räumlichkeiten im Obergeschoss des Wohnhauses seiner Eltern, ohne dass er dafür Miete zahlen musste. Weil die Wohnung im Obergeschoss der Größe und Ausstattung nach ein eigenständiges Wohnen und Wirtschaften erlaubte und ausschließlich vom Kläger bewohnt wurde, während die Eltern ausschließlich die Räume im Erdgeschoss bewohnten, hat der Bundesfinanzhof hier eine doppelte Haushaltsführung anerkannt.


{Kontakt}

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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.