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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch

Neben dem Steueränderungsgesetz 2025 und dem Aktivrentengesetz hat der Bundesrat den Weg für verschiedene weitere steuerliche Änderungsgesetze und Verordnungen frei gemacht.

In seiner letzten Sitzung für 2025 hat der Bundesrat grünes Licht für eine große Zahl von Gesetzen und Verordnungen gegeben. Darunter sind neben dem Bundeshaushalt für 2026, dem Rentenpaket und der Wehrdienstreform auch mehrere Gesetze aus dem Steuer- und Sozialrecht. Auch wenn nicht bei allen Gesetzen schon im Vorfeld klar war, ob diese ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses verabschiedet werden würden, hat der Bundesrat letztlich bei keinem der Steuergesetze ein Veto eingelegt. Im Einzelnen können nun die folgenden Gesetze und Regelungen wie geplant in Kraft treten:

  • Steueränderungsgesetz 2025: Das vom Bundestag um verschiedene Punkte ergänzte Steueränderungsgesetz 2025 ist das größte Paket an steuerlichen Änderungen, das dieses Jahr von den Parlamenten beschlossen wurde. Darin sind neben der Absenkung der Umsatzsteuer für die Gastronomie und der Anhebung der Pendlerpauschale auch Verbesserungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht und weitere Maßnahmen enthalten. Mehr zum Inhalt des Steueränderungsgesetzes 2025 lesen Sie in der nächsten Ausgabe.

  • Aktivrente: Durch das Aktivrentengesetz können Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben, ab 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen. Es fallen lediglich die Sozialversicherungsbeiträge an. Nicht betroffen von der Aktivrente sind geringfügige Beschäftigungen und der Lohn aus selbstständiger Arbeit.

  • Agrardiesel: Im ebenfalls verabschiedeten "Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften" ist auch die Wiedereinführung der Steuerentlastung für Agrardiesel enthalten, die sonst Ende 2025 ausgelaufen wäre.

  • Kfz-Steuer für E-Autos: Auch das "Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes" wurde vom Bundesrat genehmigt. Damit wird die Befreiung von der Kfz-Steuer für Elektroautos bis 2035 verlängert.

  • Sachbezugswerte: Mit der "Sechzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung" hat der Bundesrat der jährlichen Anpassung der Sachbezugswerte an die Preisentwicklung zugestimmt.

  • Mindeststeuergesetz: Ende 2023 wurde die globale effektive Mindestbesteuerung ab 2024 umgesetzt. Mit dem "Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen" werden neue Verwaltungsleitlinien der OECD in deutsches Recht umgesetzt.

Neben diesen Gesetzen und Verordnungen standen noch weitere Regelungen auf der Tagesordnung, die der Bundesrat ebenfalls durchgewinkt hat. Dabei handelt es sich aber in erster Linie um Detailanpassungen ohne wesentliche praktische Auswirkungen. Dazu gehören beispielsweise die "Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen" oder die "Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung".


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