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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten

Erfolgt die Aufteilung des Entgelts für Sparmenüs und andere Kombiangebote nach einer anderen Methode als der Aufteilung nach den Einzelverkaufspreisen, muss das Aufteilungsergebnis zumindest sachgerecht sein.

Das Entgelt für Kombiangebote, deren einzelne Bestandteile unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen unterliegen, muss für die Steuerberechnung aufgeteilt werden. Das bekannteste Beispiel für solche Kombiangebote sind Sparmenüs in der Systemgastronomie, bei denen das enthaltene Getränk dem regulären Umsatzsteuersatz unterliegt, während die Speisen je nach Konstellation auch ermäßigt besteuert werden. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass schreibt vor, dass für die Aufteilung des Gesamtpreises die einfachstmögliche sachgerechte Aufteilungsmethode zu wählen ist. Der Fiskus verlangt deshalb regelmäßig die Aufteilung nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise (EVP-Methode). Daneben gibt es aber noch andere Aufteilungsmethoden, die von der Rechtsprechung anerkannt sind, darunter auch die als Food-and-Paper-Methode (F&P-Methode) bezeichnete Aufteilung nach dem Wareneinsatz.

Allerdings hat der Bundesfinanzhof die Anwendung anderer Aufteilungsmethoden als der EVP-Methode nun eingeschränkt: Notwendige Voraussetzung für eine andere Methode ist, dass die angewendete Methode zumindest ebenso sachgerecht ist wie die Aufteilung nach Einzelverkaufspreisen. Eine Methode zur Entgeltaufteilung, die dazu führt, dass auf ein im Kombiangebot enthaltenes Produkt ein anteiliger Verkaufspreis entfällt, der höher ist als dessen Einzelverkaufspreis, ist deshalb nicht sachgerecht. Das war bei der im Streitfall verwendeten F&P-Methode der Fall. Außerdem sah der Bundesfinanzhof die F&P-Methode auch insoweit nicht als sachgerecht an, weil der Kläger Veränderungen bei den Einkaufspreisen für den Wareneinkauf sofort berücksichtigt hat, obwohl die Neuware in der Regel erst eine Woche später in den Filialen zum Verkauf kam.

Das Urteil ist keine grundsätzliche Absage an die Verwendung der F&P-Methode, zumal das Finanzgericht Baden-Württemberg in der Vorinstanz recht ausführlich dargelegt hat, warum diese ebenso einfach wie die EVP-Methode sein kann. Allerdings müssen Betriebe bei Verwendung einer anderen als der EVP-Methode darauf achten, dass die Anforderungen an Einfachheit und ein sachgerechtes Ergebnis erfüllt werden.


{Kontakt}

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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.