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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis

Übernimmt ein Partner in einer Gemeinschaftspraxis oder Partnerschaftsgesellschaft im Wesentlichen organisatorische Aufgaben, liegen trotzdem Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit vor, wenn er daneben zumindest eine minimale behandelnde oder beratende Tätigkeit für Patienten oder Mandanten ausübt.

Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit erkennt das Finanzamt nur unter strengen Voraussetzungen an. Schon ein kleiner Verstoß kann daraus gewerbliche Einkünfte machen, die dann auch der Gewerbesteuer unterliegen. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass bei einer freiberuflichen Personen- oder Partnerschaftsgesellschaft jeder Gesellschafter die Merkmale selbständiger Arbeit erfüllen muss. Die bloße Zugehörigkeit eines Gesellschafters zu einem freiberuflichen Beruf reicht nicht aus.

Aus diesem Grund wollte das Finanzamt die Einkünfte einer größeren Zahnarztpraxis nicht als freiberufliche Einkünfte anerkennen, weil einer der Zahnärzte nur eine sehr geringe Zahl von Patientenkontakten hatte und sich stattdessen hauptsächlich um die Praxisorganisation gekümmert hat. Das Argument des Finanzamts: Der Zahnarzt habe damit nicht die berufstypische Tätigkeit eines Freiberuflers ausgeübt, sondern in erster Linie eine kaufmännische Tätigkeit.

Während das Finanzgericht Rheinland-Pfalz noch dem Finanzamt zustimmte, hat der Bundesfinanzhof nun anders entschieden. Zwar werde die berufstypische Tätigkeit eines Zahnarztes durch die Behandlung von Patienten charakterisiert, sagen die Richter. Einen Mindestumfang für die nach außen gerichtete qualifizierte Tätigkeit sieht das Gesetz jedoch nicht vor. Die eigene freiberufliche Betätigung eines Gesellschafters oder Partners kann daher auch in Form der Zusammenarbeit mit den Kollegen stattfinden. Auch in diesem Fall übt der Gesellschafter Tätigkeiten aus, die zum Berufsbild des Zahnarztes gehören, denn die kaufmännische Führung und Organisation der Praxis ist die Grundlage für die Ausübung der am Markt erbrachten berufstypischen zahnärztlichen Leistungen und damit auch Ausdruck der freiberuflichen Mit- und Zusammenarbeit sowie der persönlichen Teilnahme des Berufsträgers an der praktischen Arbeit.

Eine freiberufliche Tätigkeit liegt daher auch vor, wenn ein Arzt im Rahmen einer größeren Gemeinschaftspraxis neben einer äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der Gesellschaft erbringt. Ein Freibrief für eine ausschließlich kaufmännische und organisatorische Tätigkeit des Arztes ist das Urteil jedoch nicht, denn ohne eine minimale behandelnde Tätigkeit durch den Arzt wäre das Urteil wohl anders ausgefallen. Im Streitfall hatte der Arzt während des Kalenderjahres fünf Patienten beraten und damit einen geringfügigen Umsatz aus einer direkten Behandlungsleistung erzielt.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.