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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale

Während die künftige Koalition eine dauerhafte Anhebung der Pendlerpauschale plant, wird diese schon lange von vielen Arbeitnehmern bei der Steuererklärung geltend gemacht.

Fast jeder Arbeitnehmer kennt die Pendlerpauschale, und viele Arbeitnehmer nutzen sie auch. Wie das Statistische Bundesamt festgestellt hat, haben im Jahr 2020 rund 13,8 Mio. Arbeitnehmer die Entfernungspauschale in ihrer Steuererklärung geltend gemacht und dabei einen durchschnittlichen Arbeitsweg von 28 km angegeben. Das entspricht 43 % aller abgegebenen Steuererklärungen mit Einkünften aus einem Arbeitsverhältnis.

Weil aber nur die Fälle in der Statistik erfasst werden, in denen die Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von damals 1.000 Euro lagen, ist die tatsächliche Zahl der Pendler natürlich deutlich höher, auch wenn 2020 aufgrund der Corona-Pandemie viel mehr Arbeitnehmer vom Home Office aus gearbeitet haben. Die Statistik zeigt auch, dass eine Person umso häufiger mit dem Auto zur Arbeit fährt, je ländlicher sie wohnt. In Großstädten nutzten nur 68 % der Pendler das Auto zumindest für einen Teil der Strecke, in ländlichen Gemeinden sind es dagegen 93 %.

Die Pendlerpauschale beträgt seit mehr als zwanzig Jahren unverändert 30 Cent pro Entfernungskilometer, auch wenn seit 2021 ab dem 21. Entfernungskilometer ein Zuschlag von 5 Cent bzw. ab 2022 von 8 Cent hinzukommt. In den Koalitionsverhandlungen haben sich CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, diese höhere Entfernungspauschale von 38 Cent je Entfernungskilometer ab 2026 schon ab dem ersten Kilometer zu gewähren. Sofern nicht auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag deutlich angehoben wird, wird deshalb ab 2026 die Zahl der Steuerzahler, die die Pendlerpauschale geltend machen, deutlich ansteigen.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.