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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition

In einem Sondierungspapier geben die voraussichtlichen künftigen Koalitionspartner einen ersten Einblick in ihre Pläne im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht.

Eine Koalition aus CDU und SPD wird nach wie vor oft als Große Koalition bezeichnet, auch wenn die beiden künftigen Koalitionspartner gerade noch so die Hälfte der Stimmen im Bundestag erreichen. Groß sind an der Neuauflage der Großen Koalition also in erster Linie die Schulden, mit denen sie sich finanziellen Spielraum für verschiedene Maßnahmen verschafft, die ohne Aufweichung der Schuldenbremse nicht finanzierbar gewesen wären. Im Sondierungspapier, das die Grundlage der Koalitionsverhandlungen bildet, haben die künftigen Regierungsparteien ihre Pläne für die Steuerzahler und Unternehmen zumindest grob umrissen. Hier ist ein erster Überblick:

  • Einkommensteuer: Durch eine Reform der Einkommensteuer soll die "breite Mittelschicht" entlastet werden. Details dazu gibt es jedoch keine.

  • Unternehmenssteuerreform: Im Lauf der Legislaturperiode soll eine Reform der Unternehmenssteuern begonnen werden. Auch dazu gibt es noch keine Details, welche Elemente diese umfassen soll.

  • Entfernungspauschale: Die seit mehr als zwanzig Jahren unveränderte Entfernungspauschale für Berufspendler soll angehoben werden.

  • Überstundenzuschläge: Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte oder an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, sollen steuerfrei gestellt werden. Als Vollzeitarbeit gilt dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden.

  • Arbeitszeitausweitung: Wenn Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten zahlen, soll diese Prämie steuerlich begünstigt werden. Missbrauch soll ausgeschlossen sein.

  • Arbeit im Rentenalter: Wer das Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei.

  • Mindestlohn: Durch neue Vorgaben für die Mindestlohnkommission soll im Jahr 2026 ein Mindestlohn von 15 Euro erreicht werden.

  • Flexible Arbeitszeit: Es soll die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit geschaffen werden.

  • Stromkosten: Für schnelle Entlastungen beim Strompreis um mindestens fünf Cent pro kWh soll die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent/kWh sinken. Außerdem werden die Übertragungsnetzentgelte halbiert. Daneben soll die Strompreiskompensation verlängert und auf weitere energieintensive Branchen ausgeweitet werden.

  • E-Autos: Die E-Mobilität soll durch einen Kaufanreiz gefördert werden.

  • Gastronomie: Um Gastronomie und Verbraucher zu entlasten, soll die Umsatzsteuer auf Speisen dauerhaft auf 7 % reduziert werden. Die vorübergehende Absenkung während der Pandemie war Ende 2023 ausgelaufen.

  • Agrardiesel: Die Agrardiesel-Rückvergütung soll wieder in voller Höhe erfolgen. Derzeit erfolgt noch eine Begünstigung von 6,44 Cent pro Liter, die aber nach den derzeitigen Regelungen Ende 2025 auslaufen würde.

  • Digitalisierung: Digitale Behördengänge sollen flächendeckend ermöglicht, Datenregister vernetzt und Verwaltungsprozesse automatisiert werden. Ein einheitliches Bürgerkonto soll den Zugang zu digitalen Diensten erleichtern. Außerdem sollen zur Stärkung der Digitalisierung die Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und Kommunen neu verteilt werden.

  • Bürokratieabbau: Durch die Abschaffung von Berichts-, Dokumentations- und Statistikpflichten sowie eine signifikante Reduzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsbeauftragten sollen die Bürokratiekosten für die Unternehmen in den nächsten vier Jahren um 25 % sinken.


{Kontakt}

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