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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Grundsteuerbescheide ergehen trotz anhängiger Einsprüche

Auch wenn beim Finanzamt noch ein Einspruch anhängig ist, erlassen die Städte und Gemeinden einen Grundsteuerbescheid, der bei Bedarf dann nachträglich korrigiert wird.

Die Grundsteuerreform hatte zur Folge, dass jeder Immobilieneigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben musste. Das Finanzamt hat daraufhin Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbetragsbescheide erlassen, auf deren Grundlage dann die Kommunen ihre Grundsteuer festsetzen. Oft sind jedoch noch Einsprüche gegen die Grundlagenbescheide beim Finanzamt anhängig, weil der Bescheid fehlerhaft war oder - was sehr viel häufiger vorkommt - weil der Steuerzahler verfassungsrechtliche Bedenken gegen die neue Rechtsgrundlage geltend gemacht hat. Inzwischen sind in praktisch allen Bundesländern Musterverfahren anhängig, in denen die Frage der Verfassungskonformität des jeweiligen Grundsteuermodells gerichtlich überprüft wird. Andere Einsprüche, die sich auf diese Musterverfahren stützen, ruhen dann kraft Gesetzes.

Das bedeutet jedoch nicht, dass die Festsetzung der Grundsteuer deshalb ausgesetzt wäre. Die Kommunen erlassen Grundsteuerbescheide auch dann, wenn ein Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid oder Grundsteuermessbetragsbescheid beim Finanzamt noch nicht abschließend bearbeitet ist. Die Grundsteuer wird dann zunächst auf der Grundlage des vom Finanzamt festgesetzten Messbetrags erhoben. Sollte es später im gegenüber dem Finanzamt anhängigen Einspruchsverfahren zu einer Änderung des Grundsteuermessbetrags kommen, dann ändert die Kommune den Grundsteuerbescheid entsprechend. Erstattungen oder Nachzahlungen werden dann zusammen mit einem geänderten Grundsteuerbescheid vorgenommen. Ein weiterer Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid oder eine Beschwerde bei der Kommune oder dem Finanzamt ist also nicht erforderlich, wenn gegen die Grundlagenbescheide fristgerecht Einspruch eingelegt wurde.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.