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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde

Der Finanzausschuss des Bundestags hat das Jahressteuergesetz 2024 beraten und zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen.

Mit zahlreichen Änderungen wie der Streichung des im Regierungsentwurf vorgesehenen Mobilitätsbudgets hat der Finanzausschuss des Bundestags am 16. Oktober 2024 den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 gebilligt. Auch die ursprünglich geplante Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht für Bildungseinrichtungen wie beispielsweise private Musikschulen wird nun nicht so kommen. Bei den Bildungseinrichtungen beschränkt man sich darauf, die Vorgaben des europäischen Rechts umzusetzen, ohne dass es zu Verschlechterungen kommt. Die Umsatzsteuerbefreiung des Vereinssports wird dagegen ersatzlos gestrichen.

Verbessert wird dafür die steuerliche Förderung der Kinderbetreuung. Künftig sollen bis zu einem Höchstbetrag von 4.800 Euro 80 % der Aufwendungen für die Betreuung von Kindern als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Bisher waren nur zwei Drittel der Kosten mit einem Höchstbetrag von 4.000 Euro abziehbar. Außerdem sollen künftig Verluste aus Termingeschäften uneingeschränkt mit allen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar sein, nachdem inzwischen mehrere Finanzgerichte erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken an der aktuell gültigen Verlustverrechnungsbeschränkung geäußert haben.

Bei der Grundsteuer nach dem Bundesmodell soll es künftig möglich sein, per Gutachten einen niedrigeren Wert nachzuweisen, wenn dieser mindestens 40 % unter dem nach den Bewertungsregeln ermittelten Wert liegt. Erfreulich ist dagegen eine Verschiebung der Änderungen des Vorsteuerabzugs bei der Ist-Besteuerung auf das Jahr 2028, die mit einer neuen Rechnungspflichtangabe einhergeht. Zum nun gestrichenen Mobilitätsbudget erklärt der Finanzausschuss, dass man weiter an dem Ziel festhalte, Vereinfachungen bei der Lohnsteuer und den Sozialabgaben in diesem Bereich zu erreichen.

Nach der Billigung durch den Finanzausschuss kann das Gesetz nun im Plenum des Bundestags beraten und verabschiedet werden. Inwieweit die Länder im Bundesrat Einwendungen gegen die geänderte Fassung des Jahressteuergesetzes 2024 geltend machen, muss sich noch zeigen.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

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