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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Aussetzung der Vollziehung für Grundsteuerwertbescheid

Weil das Bundesmodell für die Grundsteuer keine Möglichkeit vorsieht, einen tatsächlich deutlich geringeren Verkehrswert nachzuweisen, hat der Bundesfinanzhof in zwei Fällen die Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerwertbescheids gewährt.

Seit der Grundsteuerreform werden die neuen Regelungen sowohl nach dem Bundesmodell als auch nach den Ländermodellen von einigen Experten als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Dazu sind inzwischen diverse Musterverfahren anhängig. Der Bundesfinanzhof hat nun in zwei Fällen die Aussetzung der Vollziehung des auf dem Bundesmodell basierenden Grundsteuerwertbescheids gewährt. Allerdings äußert sich der Bundesfinanzhof in der Begründung seines Beschlusses nicht dazu, ob er das Bundesmodell tatsächlich als verfassungswidrig ansieht, da dies erst im Hauptverfahren entschieden wird.

Grund für die Aussetzung der Vollziehung war vielmehr, dass das Bundesmodell nicht den Nachweis eines niedrigeren Werts der Immobilie vorsieht, die beiden Kläger aber triftig dargelegt hatten, dass sich für ihre Immobilien nach dem Bundesmodell ein deutlich zu hoher Grundsteuerwert ergibt. Darin sah das Gericht einen Verstoß gegen das Verbot einer Übermaßbesteuerung. Der Bundesfinanzhof hatte aber bereits bei verschiedenen anderen typisierenden Bewertungsregelungen entschieden, dass der Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das grundgesetzliche Übermaßverbot zuzulassen ist, wenn der Gesetzgeber einen solchen Nachweis nicht ausdrücklich geregelt hat. Auch hier haben die Richter diesen Nachweis als Alternative ins Spiel gebracht.

Im Endeffekt haben die beiden Beschlüsse zwei Konsequenzen: Auf der einen Seite können sich nun auch andere Grundbesitzer, die ihre Immobilie durch das Bundesmodell als deutlich überbewertet ansehen, auf die Argumentation des Bundesfinanzhofs stützen. Andererseits haben die Beschlüsse aber erstmal keine direkten Auswirkungen für diejenigen, die die neuen Grundsteuerregelungen grundsätzlich als verfassungswidrig zu Fall bringen wollen, denn zur grundsätzlichen Verfassungskonformität hat sich der Bundesfinanzhof nicht geäußert.


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Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.