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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Die Ich-AG für Existenzgründer

Erst kürzlich wurde das neueste Instrument der Bundesregierung zum Abbau der Arbeitslosenzahlen zum Unwort des Jahres gewählt. Aber was genau ist eigentlich eine Ich-AG?

Es handelt sich nicht um eine neue Gesellschaftsform, sondern um eine zusätzliche Förderung der Existenzgründungen von Arbeitslosen. Diese werden in einer dreijährigen Anlaufphase durch die Zahlung von Existenzgründerzuschüssen unterstützt. Voraussetzungen sind:

  • Der Existenzgründer war zuvor arbeitslos und hat Leistungen der Arbeitsförderung erhalten.

  • Er beschäftigt keine Mitarbeiter oder nur mitarbeitende Familienangehörige.

  • Er wird voraussichtlich ein Arbeitseinkommen von nicht mehr als 25.000 Euro im Jahr erzielen.

Der Existenzgründerzuschuss wird für maximal drei Jahre gezahlt und beträgt im ersten Jahr 600 Euro, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten Jahr 240 Euro monatlich. Die Leistung wird für jeweils ein Jahr bewilligt, danach muss der Existenzgründer jeweils nachweisen, dass die Förderungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen.

Die Gründer der Ich-AG sind für die Dauer des Bezugs eines Existenzgründerzuschusses in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Während der ersten drei Jahre der selbständigen Tätigkeit können sie Beiträge in Höhe von 50% der Bezugsgröße entrichten (für 2003: monatlich 1.190 Euro im Westen und 997,50 Euro im Osten). In der Krankenversicherung besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung zu einem reduzierten Beitragssatz. Bei einem Beitragssatz von 14 % sind dies monatlich 164 Euro. In die Pflegeversicherung sind etwa 20 Euro einzuzahlen. Somit stehen dem Existenzgründerzuschuss monatliche Ausgaben für die soziale Sicherung in Höhe von rund 417 Euro (West) und 379 Euro (Ost) gegenüber.

Alternativ können Existenzgründer im Rahmen der Regelförderung ein Überbrückungsgeld beantragen. In diesem Fall müssen sie aber ein tragfähiges Konzept vorlegen, das mit dem Testat einer fachkundigen Stelle versehen ist. Das Überbrückungsgeld wird längstens für die Dauer von 6 Monaten gezahlt. Das Überbrückungsgeld entspricht dem zuletzt gezahlten Arbeitslosengeld mit einem Zuschlag für Aufwendungen für die soziale Sicherung.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.