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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Pflicht zur elektronischen Erfassung der Arbeitszeit

Ein Urteil, das die Arbeitgeber zu einer elektronischen Erfassung der gesamten Arbeitszeit verpflichtet, wird nun gesetzlich normiert.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat im letzten Jahr das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von den Mitarbeitern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Das Gericht stützt sich dabei auf eine Vorgabe im Arbeitsschutzgesetz. Nach dem Arbeitszeitgesetz mussten die Arbeitgeber bisher nur für die Dokumentation von Überstunden und Sonntagsarbeit sorgen.

Einmal abgesehen davon, dass Arbeitgeber schon jetzt nicht über einen akuten Mangel an bürokratischen Vorgaben klagen können, hat das Urteil aber mehr Fragen aufgeworfen, als es beantwortet hat. Bisher gibt es nämlich keinerlei detaillierte Regelungen, wie eine solche Arbeitszeiterfassung auszusehen hat und welche Sanktionen andernfalls drohen können. Auch das Gericht hat sich dazu ausgeschwiegen. Das Urteil hat aber das Bundesarbeitsministerium auf den Plan gerufen, das nun an der Reform des Arbeitszeitgesetzes arbeitet.

Vorgesehen ist demnach, dass Arbeitgeber verpflichtet werden, den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen. Alternativ kann die Aufzeichnung auch durch die Arbeitnehmer selbst oder durch einen Dritten erfolgen. Immerhin verzichtet das Ministerium auf eine Verschärfung der Vorgaben aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Trotzdem kommen damit neue Herausforderungen auf die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu.

Trotz der Neuregelung bleibt auch eine Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich. Das Gesetz sieht allerdings vor, dass der Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen sicherstellen muss, dass ihm Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben zu Dauer und Lage der Arbeits- und Ruhezeiten bekannt werden, wenn die Aufzeichnung der Arbeitszeit durch den Arbeitnehmer erfolgt und der Arbeitgeber auf eine Kontrolle der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit verzichtet.

Für Tarifpartner ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen, die es ihnen erlaubt, innerhalb gewisser Grenzen von den gesetzlichen Vorgaben abzuweichen. Insbesondere soll für die Tarifpartner auch eine Aufzeichnung in Papierform statt der zwingenden elektronischen Aufzeichnung möglich sein. Auch für Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten sowie für Haushaltshilfen soll dauerhaft auch eine Aufzeichnung in nichtelektronischer Form zulässig sein.

Betriebe mit mehr als zehn Arbeitnehmern erhalten immerhin eine Übergangsfrist für die Einrichtung einer elektronischen Aufzeichnung der Arbeitszeit. Diese beträgt mindestens ein Jahr und verlängert sich für Betriebe mit maximal 250 Beschäftigten auf zwei Jahre, für Betriebe mit nicht mehr als 50 Beschäftigten sogar auf fünf Jahre ab Inkrafttreten des Gesetzes. Das Gesetzgebungsverfahren steht jedoch noch am Anfang, sodass weitere Änderungen und Klarstellungen zu erwarten sind.


{Kontakt}

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