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Steuern kann man steuern!

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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

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Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Inflationsausgleichsgesetz ist verabschiedet

Bundestag und Bundesrat haben die Steuerentlastungen durch das Inflationsausgleichsgesetz deutlich aufgestockt und das Gesetz Anfang November verabschiedet.

Mit dem kommenden Jahreswechsel sollen die Steuerzahler deutlich mehr Geld in der Tasche haben. Diesen Plan setzt die Regierungskoalition mit dem Inflationsausgleichsgesetz um, das Bundestag und Bundesrat Anfang November verabschiedet haben. In der parlamentarischen Beratung sind die Entlastungen dabei noch einmal deutlich aufgestockt worden.

Kern des Gesetzes ist der turnusmäßige Ausgleich der kalten Progression und die Anpassung von Grund- und Kinderfreibetrag an die allgemeine Preisentwicklung. Insbesondere beim Kindergeld hat der Bundestag deutlich nachgelegt und die Leistung auf 250 Euro pro Monat ab dem ersten Kind festgelegt. Ursprünglich war für die ersten drei Kinder nur eine Anhebung auf 237 Euro vorgesehen. Hier ist ein Überblick über die Änderungen durch das finale Inflationsausgleichsgesetz:

  • Grundfreibetrag: Der auch als "steuerfreies Existenzminimum" bekannte steuerliche Grundfreibetrag wird zum 1. Januar 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben. Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 696 Euro auf 11.604 Euro vorgesehen. Ursprünglich war für 2023 nur eine Anhebung um 285 Euro und für 2024 um 300 Euro vorgesehen. Die aktuell hohe Inflationsrate hat hier zu einer deutlichen Nachbesserung im Gesetzge-bungsverfahren geführt.

  • Steuertarif: Die sogenannten Tarifeckwerte werden entsprechend der erwarteten Inflation nach rechts verschoben. Das heißt, der Spitzensteuersatz soll 2023 bei 62.810 Euro greifen - eine Anhebung um 4.213 Euro im Vergleich zum Vorjahr (2022: ab 58.597 Euro). Für 2024 ist eine weitere Anhebung der Tarifgrenze um 3.951 Euro auf dann 66.761 Euro vorgesehen. Damit wird der Effekt der kalten Progression ausgeglichen. Die soge-nannte "Reichensteuer" ab 277.836 Euro ist von dieser Anpassung ausgenommen und bleibt in 2023 und 2024 unverändert.

  • Kindergeld: Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2023 für das erste, zweite und dritte Kind auf 250 Euro pro Monat angehoben. Ab dem vierten Kind gibt es schon jetzt 250 Euro. Für das erste und zweite Kind entspricht das einer Anhebung um 31 Euro, für das dritte Kind um 25 Euro. Durch die erneute Anhebung erhalten Eltern ab 2023 für alle Kinder 250 Euro Kindergeld im Monat - es ist die größte Erhöhung des Kindergeldes in der Geschichte der Bundesrepublik.

  • Kinderfreibetrag: Korrespondierend zur Anhebung des Kindergelds werden auch die Kinderfreibeträge für die Jahre 2022 bis 2024 angehoben, und zwar für 2022 rückwirkend von 2.730 Euro um 80 Euro auf 2.810 Euro. In 2023 steigt der Freibetrag pro Elternteil dann um 202 Euro auf 3.012 Euro und 2024 nochmals um 180 Euro auf 3.192 Euro.

  • Solidaritätszuschlag: Erstmals seit der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags wird der Freibetrag von bisher 16.956 Euro auf 18.130 Euro angehoben (bei Zusammenveranlagung 36.260 Euro statt 33.912 Euro). Die Anpassung des Freibetrags führt dazu, dass weiterhin nur die zehn Prozent der höchsten Einkommen dem Solidaritätszuschlag unterliegen und die Inflation nicht weitere Steuerzahler dem Solidaritätszuschlag unterwirft.

  • Unterhaltshöchstbetrag: Bereits zwei Mal wurde der Grundfreibetrag für dieses Jahr angehoben, ohne dass die sonst übliche korrespondierende Anpassung des Unterhaltshöchstbetrags erfolgt wäre. Dies wird nun nachgeholt und der Unterhalthöchstbetrag für 2022 steigt von 9.984 Euro auf 10.347 Euro. Außerdem wird die Anpassung für die Zukunft automatisiert, indem der Unterhaltshöchstbetrag künftig immer auf den jeweils gültigen Grund-freibetrag verweist.

  • Steuererklärungspflicht: Die Systematik zur Ermittlung der Arbeitslohngrenzen bei der Befreiung von der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung wird angepasst und bezieht sich künftig auf die Summe aus Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag. Zusammen mit der Anhebung der steuerlichen Eckwerte soll das Inflationsausgleichsgesetz so auch zu weniger Verwaltungsaufwand führen. In der Entwurfsfassung ging das Ministerium noch von über 270.000 Steuerzahlern aus, für die die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung wegfällt, darunter rund 75.000 Rentner. Durch die aufgestockte Anhebung des Grundfreibetrags dürften diese Zahlen für die finale Fassung noch höher ausfallen.


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