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Steuern kann man steuern!

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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Mindestlohn soll ab Oktober auf 12 Euro pro Stunde steigen

Neben einer Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro soll zum 1. Oktober 2022 auch die Minijobgrenze steigen.

Zum 1. Oktober soll der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro angehoben werden. Schon im Koalitionsvertrag hatte sich die Ampelkoalition auf die Anhebung verständigt, bisher aber keinen konkreten Zeitpunkt dafür genannt. Die Festlegung auf den 1. Oktober 2022 führt dazu, dass der Mindestlohn neben den beiden regulären Erhöhungsschritten zum 1. Januar und 1. Juli in diesem Jahr insgesamt dreimal angehoben wird. Danach soll die Anpassung des Mindestlohns wieder auf Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission erfolgen, erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2024.

Mit dem jetzt von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf des "Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn" wird auch die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet, so dass künftig eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn ermöglicht wird. Weitere Änderungen bei Mini- und Midijobs sollen die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern.

Dazu wird die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob) von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Außerdem werden die Beschäftigten innerhalb des Übergangsbereichs noch stärker entlastet und der Belastungssprung beim Übergang aus einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird geglättet. Der Arbeitgeberbeitrag wird oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträge in Höhe von 28 % angeglichen und gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen.

Schließlich werden auch die Voraussetzungen eines "gelegentlichen unvorhergesehenen Überschreitens" der Geringfügigkeitsgrenze gesetzlich geregelt. Ein unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze soll demnach den Minijob-Status nicht ändern, wenn die Geringfügigkeitsgrenze innerhalb des für den jeweiligen Entgeltabrechnungszeitraum zu bildenden Zeitjahres in nicht mehr als zwei Monaten um jeweils einen Betrag bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Die Regelung ermöglicht eine begrenzte Mehrarbeit aus unvorhersehbarem Anlass sowie Einmalzahlungen, die dem Grunde und der Höhe nach vom Geschäftsergebnis oder einer individuellen Arbeitsleistung des Vorjahres abhängen.

Zusammen mit dem Gesetz hat die Bundesregierung auch beschlossen, dass das Bundesarbeits- und Bundesfinanzministerium gemeinsam prüfen sollen, wie durch elektronische und manipulationssichere Arbeitszeitaufzeichnungen die Durchsetzung des Mindestlohns weiter verbessert werden kann. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sollen dabei nicht durch die Anschaffung von Zeiterfassungssystemen übermäßig belastet werden. Dazu soll die Entwicklung einer App zur Zeiterfassung geprüft werden, die den Arbeitgebern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden kann.


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