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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Neues Paket mit Bürokratieerleichterungen

Insgesamt 22 Maßnahmen sollen Unternehmen und Privatpersonen von unnötigen bürokratischen Vorgaben befreien oder zumindest deren praktische Anwendung erleichtern.

Die Bundesregierung hat im April ein umfangreiches Paket von Bürokratieerleichterungen beschlossen. Insgesamt 22 konkrete Maßnahmen sind darin enthalten, mit denen Unternehmen und Bürger von bürokratischen Hemmnissen entlastet werden sollen. Einige Punkte betreffen sehr spezifische Regelungen für bestimmte Branchen, aber es gibt auch Maßnahmen, von denen die meisten Betriebe und Steuerzahler profitieren werden. Hier ist ein Überblick dieser "Highlights", für die jetzt die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen erarbeitet werden:

  • Umsatzschwellen: Zum 1. Januar 2021 ist die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung auf 600.000 Euro angehoben und damit an die Buchführungspflichtgrenze angepasst worden. Allerdings gibt es immer noch Unterschiede bei den Berechnungsmethoden dieser Grenzwerte. Durch einen Verweis in der Abgabenordnung auf die Berechnung nach dem Umsatzsteuergesetz werden die Berechnungsmethoden nun angeglichen.

  • Verbindliche Auskünfte: Steuerzahler sollen künftig eine verbindliche Auskunft zu steuerlichen Sachverhalten innerhalb von drei Monaten erhalten können. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob die Zuständigkeit für verbindliche Auskünfte im Zusammenhang mit Organschaften bei der für den Organträger zuständigen Finanzbehörde zentralisiert werden sollte.

  • Zeitnahe Betriebsprüfungen: Durch die stärkere Nutzung kooperativer Betriebsprüfungen sollen Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden künftig zeitnah, zügiger und mit kleinstmöglichem Aufwand für alle Beteiligten erfolgen.

  • ESt4B-Mitteilungen: Obwohl Personengesellschaften schon seit 2011 Steuererklärungen ausschließlich elektronisch beim Finanzamt abgeben müssen, werden deren Einkünfte bisher vom für die Gesellschaft zuständigen Finanzamt maschinell festgestellt und anschließend den für die Besteuerung der Gesellschafter zuständigen Finanzämtern mit sogenannten ESt4B-Mitteilungen in Papierform zugeschickt. Diese Finanzämter erfassen die anteiligen Einkünfte dann wieder von Hand in ihrem eigenen IT-System und setzen die Einkommensteuer fest. Dieser aufwändige und fehleranfällige Informationsaustausch betrifft bundesweit jährlich mehr als 5 Mio. Steuerfälle und soll daher nun auf ein elektronisches Verfahren umgestellt werden.

  • Umsatzsteuerliche Organschaft: Die Regelung umsatzsteuerliche Organschaft ist immer wieder Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung. Daher soll ein Verfahren eingeführt werden, mit dem eine Organschaft möglichst nur auf Antrag und durch eine entsprechende Bestätigung der Finanzverwaltung über das Vorliegen der rechtlichen Kriterien entstehen kann.

  • UStIdNr.-Abfrage: Bisher ist eine Abfrage inländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (UStIdNr.) mit qualifizierter Bestätigung durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nur über ein Antragsformular beim BZSt möglich. Der Bund will eine erleichterte Abfragemöglichkeit gemeinsam mit den Ländern prüfen und noch im ersten Halbjahr 2021 darüber entscheiden.

  • Unternehmensregister: Ein Basisregister für Unternehmensstammdaten in Verbindung mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer soll zur Reduzierung von Statistikpflichten führen. Damit die entsprechenden Vorarbeiten beginnen können, soll das "Gesetz zur Schaffung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten" noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden. Nach einer Erprobungsphase soll die erste Ausbaustufe des Basisregisters ab 2024 betriebsreif sein.

  • Statusfeststellungsverfahren: Das Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige soll durch Digitalisierung schneller und einfacher werden und zwischen den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung widerspruchsfrei ablaufen.

  • Einheitliche U1/U2-Sätze: Die Umlageverfahren U1 und U2 federn finanzielle Belastungen der Arbeitgeber aus der Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Mutterschaft ihrer Arbeitnehmer ab. Dabei werden die Beitragssätze bisher kassenindividuell abhängig davon festgelegt, welche Risiken die einzelnen Krankenkassen abzusichern haben. Der Umlagesatz für den Arbeitgeber richtet sich somit danach, bei welcher Krankenkasse sein Arbeitnehmer versichert ist. Dadurch führt das heutige Verfahren zu einer unterschiedlichen Kostenbelastung kleiner Arbeitgeber für gleichartige Leistungen. Es soll daher geprüft werden, inwiefern die gesetzlichen Rahmenbedingungen so weiterentwickelt werden können, dass die Beitrags- und Erstattungssätze vereinheitlicht werden. Außerdem wird gemeinsam mit den Kassen geprüft, inwieweit Verbesserungen notwendig sind, um qualitätsgesicherte Auskünfte der Krankenkassen zu Fragen der Sozialversicherung an die Arbeitgeber sicherzustellen.

  • Photovoltaik-Anlagen: Dem Ausbau der erneuerbaren Energien steht auch die Bürokratie im Weg. Die Regelungen für Bau und Betrieb kleiner Anlagen sollen daher so einfach wie möglich gefasst werden. Für kleine Photovoltaik-Anlagen entfällt künftig die Pflicht, eine Gewerbesteuererklärung abgeben zu müssen.

  • Vergabeverfahren: Unternehmen, die noch nicht lange am Markt sind, fällt es oft schwer, sich erfolgreich an Vergabeverfahren zu beteiligen. Möglicher Grund ist die Praxis mancher Vergabestellen, entgegen der rechtlichen Möglichkeiten und Vorgaben allein auf erfahrene Unternehmen mit einschlägigen Referenzprojekten zu setzen. Um die Beteiligung von jungen Unternehmen in Vergabeverfahren zu stärken, soll darauf hingewirkt werden, dass öffentliche Auftraggeber keine Anforderungen stellen, die nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sind. Das gilt insbesondere für das Erfordernis mehrjähriger Erfahrung und zahlreicher Referenzprojekte.

  • Unternehmensübergaben: Um die Attraktivität von Unternehmensnachfolgen für Gründungsinteressierte zu steigern, soll der bestehende Regulierungsrahmen für Unternehmensübergaben bzw. -nachfolgen vereinfacht werden.


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