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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Überbrückungshilfe bis Dezember verlängert

Die Überbrückungshilfe für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen geht in eine 2. Phase mit niedrigeren Anspruchsvoraussetzungen und höheren Fördergrenzen.

Besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen erhielten bisher nach Auslaufen der Soforthilfe im Mai für die Monate Juni bis August eine weitere Überbrückungshilfe zur Sicherung der betrieblichen Existenz. Auch wenn diese Fortführung der Hilfe für die Wirtschaft dem Grundsatz nach großen Zuspruch fand, wurden die engen Anspruchsvoraussetzungen kritisiert, die die Unternehmen bei der Überbrückungshilfe erfüllen müssen.

Viele Unternehmen, die deutlich unter der Corona-Krise zu leiden hatten, wurden dadurch trotzdem zunächst vom Anspruch ausschlossen. In einigen Details hat das Wirtschaftsministerium zwar nachgebessert, an den wesentlichen Regeln aber nichts geändert. Lediglich die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe hat die Bundesregierung verlängert - zunächst bis 30. September 2020, dann bis 9. Oktober 2020.

Im September wurde dann auch eine Verlängerung der Überbrückungshilfe selbst beschlossen, die mit vielen Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen einhergeht. Damit sollen nun nicht nur deutlich mehr Betriebe die Möglichkeit haben, die Überbrückungshilfe zu beantragen, auch die Förderung selbst fällt höher aus. Diese 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Hier ist ein Überblick über die Punkte, die für die 2. Phase geändert wurden:

  • Zugangsschwelle: Einer der größten Kritikpunkte an der ersten Phase war die rigide Zugangsschwelle, die zwingend einen Umsatzeinbruch in den Monaten April und Mai im Vergleich zu denselben Monaten im Vorjahr erforderte. Dieser Kritik wird in Phase 2 nun Rechnung getragen, indem für den Anspruch auf Überbrückungshilfe entweder ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum notwendig ist.

  • Deckelung: Die in der ersten Phase geltende Deckelung für Kleinbetriebe auf 9.000 Euro bei bis zu fünf Beschäftigten oder 15.000 Euro bei bis zu 10 Beschäftigten wird für die 2. Phase ersatzlos gestrichen. Damit beträgt die maximale Förderung unabhängig von der Unternehmensgröße 50.000 Euro pro Monat.

  • Fördersätze: In der 2. Phase ist die individuelle Höhe der Förderung weiterhin vom Umfang des Umsatzeinbruchs abhängig. Allerdings werden die Fördersätze erhöht bzw. in der untersten Kategorie die Eintrittsschwelle abgesenkt. Bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 % werden nun 90 % der Fixkosten (in der 1. Phase 80 % der Fixkosten) erstattet. Beträgt der Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 %, werden 60 % der Fixkosten (in der 1. Phase 50 % der Fixkosten) erstattet. Für die unterste Kategorie bleibt es bei einer Erstattung von 40 % der Fixkosten, allerdings gilt dies nun bereits bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 % (in der 1. Phase mindestens 40 % Umsatzeinbruch).

  • Personalkostenpauschale: Personalkosten wurden in der 1. Phase pauschal mit 10 % der übrigen Fixkosten berücksichtigt. Diese Personalkostenpauschale wird in der 2. Phase auf 20 % verdoppelt.

  • Schlussabrechnung: Neben dem Antrag auf Überbrückungshilfe muss später noch eine Schlussabrechnung übermittelt werden. Ergeben sich dabei Abweichungen von den Prognosen im Antrag, sollen in der 2. Phase nicht mehr nur Rückforderungen bei zu hoher Förderung, sondern auch Nachzahlungen im Fall zu niedriger Förderung möglich sein.

Anträge für diese 2. Phase können ab Mitte Oktober gestellt werden. Wie bisher ist der Antrag für das Unternehmen durch den Steuerberater zu stellen. Wichtig ist, dass die Antragsfrist für die 1. Phase der Überbrückungshilfe am 9. Oktober 2020 abgelaufen ist. Es ist weder möglich, nach dem 9. Oktober 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen, noch einen gemeinsamen Antrag für beide Phasen zu stellen.


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