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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Hartz-II-Gesetz und Minijobs

Mit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz II") zum 1. April 2003 werden die Minijobs neu geregelt.

Nach der bisherigen Rechtslage, die bis zum 31. März 2003 noch gelten wird, sind Beschäftigte, deren monatliches Gehalt nicht über 325 Euro und deren Arbeitszeit nicht über 15 Stunden in der Woche hinausgeht, von der Entrichtung von Sozialabgaben wie auch Steuern freigestellt. Der Arbeitgeber hingegen ist zur Abführung einer Sozialpauschale von 22 %, bestehend aus 12 % Rentenversicherungspauschale und 10 % Krankenversicherungspauschale verpflichtet.

Durch das Hartz-II-Gesetz wird zunächst der jetzige Grenzwert von 325 auf 400 Euro angehoben, und auch die Begrenzung auf eine maximale Arbeitszeit von 15 Stunden pro Woche entfällt. Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer in diesem Bereich beschäftigt, hat nunmehr allerdings 25 % als Lohnnebenkosten abzuführen: 11 % Rentenversicherung, 12 % Krankenversicherung und 2 % Lohnsteuer. Durch diese Änderung kann zum einen ein Gehaltsaufschlag von 75 Euro realisiert werden, zum anderen sind aber auch, gerade bei knapper Kalkulation, 3 % zusätzliche Lohnnebenkosten zu berücksichtigen.

Gänzlich neu ist die Einrichtung einer so genannten Gleitzone, die bei einem Gehalt von 400,01 Euro beginnt und bis 800,00 Euro reicht. Arbeitnehmer, die in diesen Bereich durch Wahrnehmung eines einzelnen oder mehrerer, zusammenzurechnender Beschäftigungen fallen, tragen anteilig einen steigenden Anteil der Sozialbeiträge. Dieser beginnt mit 4 % und steigert sich, gemäß der Annäherung an die 800-Euro-Grenze, bis zum vollen Arbeitnehmeranteil. Für den Arbeitgeber fällt hingegen der "normale" Arbeitgeberanteil an Sozialversicherungsbeiträgen an.

Eine Ausnahme besteht für Haushaltshilfen oder haushaltsnahe Beschäftigte. Bei diesen fallen auf Arbeitgeberseite bis zu einem Gehalt von 400 Euro lediglich 12 % Lohnnebenkosten an, zudem können 10 % der Kosten oder bis zu 510 Euro im Jahr steuerlich abgesetzt werden.

Arbeitgeber sollten unter dem Aspekt der gesteigerten Lohnnebenkosten, aber auch der neuen Möglichkeiten der Ausgestaltung von Minijobs jenseits der 400-Euro-Grenze verstärktes Augenmerk auf die Anpassungsbedürftigkeit von bestehenden Verträgen haben.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.