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Steuern kann man steuern!

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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Förderung von Forschung und Entwicklung

Kleine und mittlere Unternehmen können ab 2020 eine steuerliche Forschungszulage von bis zu 1 Mio. Euro erhalten.

Durch die neue steuerliche Forschungszulage sollen ab 2020 vor allem kleine und mittlere Unternehmen vermehrt in die eigene Forschung und in Entwicklungstätigkeiten investieren. Die Forschungszulage ist unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation des Unternehmens, weil sie nicht an der Bemessungsgrundlage der Einkünfteermittlung und auch nicht an der festzusetzenden Steuer ansetzt. Stattdessen werden die Personalausgaben für die Forschungstätigkeit bezuschusst. Das umfasst auch die Tätigkeit von Betriebsinhabern oder Einzelunternehmern.

Um die Regelungen zu der neuen Forschungszulage übersichtlicher zu gestalten, sind diese nicht im Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetz, sondern in einem eigenständigen steuerlichen Nebengesetz geregelt. Das Bundesfinanzministerium geht für die Zulage von Ausgaben in Höhe von ca. 1,4 Mrd. Euro pro Jahr aus. Jedes anspruchsberechtigte Unternehmen, das die Voraussetzungen erfüllt, erhält die Forschungszulage; eine Begrenzung der Förderung aufgrund beschränkter Haushaltsmittel ist nicht vorgesehen.

  • Voraussetzungen: Anspruch auf die Forschungszulage haben alle Betriebe, die selbst oder über ihre Gesellschafter in Deutschland steuerpflichtig sind. Nicht anspruchsberechtigt sind also insbesondere steuerbefreite Körperschaften. Im Fall von Personengesellschaften ist zwar die Steuerpflicht des Gesellschafters Voraussetzung, anspruchsberechtigt ist aber nicht der Gesellschafter, sondern die Gesellschaft selbst.

  • Forschungsfelder: Ob Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus all diesen Kategorien sind grundsätzlich förderfähig. Das Gesetz sieht keine Einschränkung auf bestimmte Branchen oder Tätigkeiten vor. Ist dagegen ein Produkt oder Verfahren im Wesentlichen festgelegt und das primäre Ziel der weiteren Tätigkeit ist die Marktentwicklung oder reibungslose Produktion, fällt die Tätigkeit nicht mehr in die förderfähigen Kategorien.

  • Projektdefinition: Begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen eine genau definierte, unteilbare ökonomische, wissenschaftliche oder technische Aufgabe mit klar fest gelegten Zielen haben. Ein Vorhaben kann aus mehreren Arbeitspaketen, Tätigkeiten oder Dienstleistungen bestehen. Es umfasst Tätigkeiten, die zur Erreichung dieser Ziele durchzuführen sind sowie konkrete Vorgaben, anhand derer die Ergebnisse dieser Tätigkeiten festgestellt und mit den Zielen verglichen werden können. Wenn mehrere Vorhaben nicht eindeutig voneinander getrennt werden können und einzeln betrachtet keine Aussicht auf technologischen Erfolg haben, werden sie als ein Vorhaben betrachtet.

  • Kriterien: Die Gesetzesbegründung nennt fünf Kriterien, um die Projektanforderungen zu konkretisieren. Danach muss ein Vorhaben auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen, auf nicht offensichtlichen Konzepten und Hypothesen basieren, in Bezug auf das Endergebnis ungewiss sein, einem Plan folgen und budgetiert sein und zu reproduzierbaren Ergebnissen führen.

  • Kooperationen: Begünstigt sind nicht nur innerbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und die Auftragsforschung, sondern auch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen einer Kooperation mit mindestens einem anderen Unternehmen oder einer oder mehreren Forschungseinrichtungen.

  • Personalaufwand: Primäre Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage sind die dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Gehälter der Arbeitnehmer, die in begünstigten Vorhaben mitwirken, sowie die Ausgaben des Arbeitgebers für deren Zukunftssicherung. Dazu gehören auch Leistungen aufgrund eines Anstellungsvertrags zwischen einer Kapitalgesellschaft und einem Gesellschafter, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen.

  • Eigenleistungen: Förderfähig sind auch Eigenleistungen eines Einzelunternehmers. Je nachgewiesener Arbeitsstunde, die der Einzelunternehmer mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten beschäftigt ist, sind 40 Euro bei maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche als förderfähige Aufwendungen anzusetzen. Hat eine Personengesellschaft mit Gesellschaftern vertraglich eine Vergütung für Tätigkeiten in begünstigten Vorhaben vereinbart, ist auch diese förderfähig, soweit sie 40 Euro je Arbeitsstunde bei maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass die Vereinbarung zivilrechtlich wirksam ist, tatsächlich durchgeführt wird und so eindeutig und klar abgefasst ist, dass sie von anderen Tätigkeitsvergütungen im Dienste der Gesellschaft abgegrenzt werden kann.

  • Auftragsforschung: Gerade kleinere Unternehmen sind bei der Forschung mangels eigener Forschungskapazitäten oft auf die Auftragsforschung angewiesen. Daher kann auch der Auftraggeber eines Forschungsauftrages eine Förderung erhalten. Für in Auftrag gegebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beträgt die Bemessungsgrundlage 60 % des vom Auftraggeber gezahlten Entgelts. Voraussetzung ist jedoch, dass der Auftragnehmer seinen Sitz in der EU oder einem EWR-Staat hat.

  • Höhe: Die neue Forschungszulage beträgt 25 % der Bemessungsgrundlage. Pro Unternehmen oder Konzern und pro Wirtschaftsjahr sind allerdings höchstens 2 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr förderfähig. Das führt zu einer höchstmöglichen Forschungszulage pro Wirtschaftsjahr von 500.000 Euro. Durch das Corona-Konjunkturpaket wurde die maximale Bemessungsgrundlage von 2020 bis 2025 allerdings nachträglich auf 4 Mio. Euro verdoppelt. Außerdem darf die Summe der für ein Vorhaben gewährten staatlichen Beihilfen einschließlich der Forschungszulage pro Unternehmen und Vorhaben 15 Mio. Euro nicht überschreiten.

  • Bescheinigung: Grundlage für die Festsetzung der Forschungszulage ist die Bescheinigung einer Stelle, über die das Bundesforschungsministerium im Lauf des Jahres noch weitere Details regeln wird. Die erste Bescheinigung für ein Wirtschaftsjahr ist für den Antragsteller in jedem Fall gebührenfrei, für weitere Bescheinigungen können Gebühren anfallen.

  • Antrag: Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Personalausgaben und sonstigen Aufwendungen entstanden sind, muss das Unternehmen beim für die Steuerveranlagung zuständigen Finanzamt einen elektronischen Antrag auf Forschungszulage stellen. Dem Antrag ist die für das Vorhaben ausgestellte Bescheinigung beizufügen.

  • Auszahlung: Die Forschungszulage wird nach der Antragstellung auf die Steuerschuld des Unternehmens angerechnet. Ist die Zulage höher als die im Rahmen der nächsten Veranlagung festgesetzte Steuer, wird dieser Betrag als Steuererstattung ausgezahlt. Damit wird auch die Forschung und Entwicklung in Unternehmen gefördert, die sich in einer Verlustphase befinden (Start-ups) und deshalb keine oder nur wenig Steuern zahlen.

  • Begünstigungszeitraum: Die Zulage kann nur für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beansprucht werden, mit deren Arbeiten nach dem 1. Januar 2020 begonnen wird oder für die der Auftrag nach dem 1. Januar 2020 erteilt wird.


{Kontakt}

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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.