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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Corona-Krise: Überblick der Hilfsmaßnahmen für Betriebe

Bund und Länder haben viele Hilfsmaßnahmen in die Wege geleitet, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern.

Die Regierungen von Bund und Ländern stemmen sich mit aller Kraft gegen die Auswirkungen der Corona-Krise. Neben der Eindämmung der Virusausbreitung haben Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen und Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen oberste Priorität.

Aktuell geht es dabei in erster Linie darum, die kurzfristige Liquidität der Betriebe und die Arbeitsplätze der Mitarbeiter zu sichern. Auf ein sofortiges Konjunkturprogramm hat die Regierung bewusst verzichtet, weil dies Händlern und Dienstleistern, die jetzt ihre Betriebe geschlossen halten müssen, nicht helfen würde. Bis jetzt sind folgende Hilfen und Erleichterungen verfügbar:

  • Steuern: Der Fiskus kommt Unternehmen und anderen betroffenen Steuerzahlern mit vielen Erleichterungen entgegen. Eine Liste der bisher beschlossenen Erleichterungen finden Sie im Beitrag "Erleichterungen für Steuerzahler".

  • SV-Beiträge: Betriebe, die sich durch die Corona-Epidemie in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden und beispielsweise noch auf die Erstattung von Kurzarbeitergeld warten, können die Sozialversicherungsbeiträge stunden lassen. Die Maßnahmen sind zunächst bis zum 30. April 2020 befristet und greifen erst, wenn andere Regelungen zur Entlastung ausgeschöpft wurden.

  • Kurzarbeitergeld: Das Kurzarbeitergeld wird unter erleichterten Voraussetzungen gewährt. Mehr dazu finden Sie im Beitrag "Antrag auf Kurzarbeitergeld".

  • Soforthilfe: Für Freiberufler, Solo-Selbstständige sowie Kleinbetriebe gewähren Bund und Länder nicht rückzahlbare Einmalzahlungen. Neben dem Bundesprogramm, das bis zu 15.000 Euro für Betriebe mit maximal 10 Vollzeitbeschäftigten vorsieht, haben viele Länder zusätzliche Hilfen auch für Betriebe mit mehr Beschäftigten aufgelegt. Alles zur Soforthilfe haben wir im Beitrag "Soforthilfe für Freiberufler und Kleinbetriebe" für Sie zusammengefasst.

  • Liquiditätsgarantie: Die Bundesregierung hat eine im Volumen unbegrenzte Zusage für Kredite durch die KfW zur Liquiditätsausstattung der Betriebe gegeben. Dazu gehört insbesondere eine Übernahme des Kreditrisikos für die durchleitenden Banken von bis zu 80 % des Kreditvolumens. Die Bearbeitung, Risikoprüfung und Auszahlung der KfW-Kredite erfolgt wie gehabt durch die Hausbank. Bei akutem Finanzbedarf sollten Sie daher in jedem Fall das Gespräch mit Ihrer Bank suchen.

  • Darlehenstilgung: Auch über die befristete Reduzierung oder Aussetzung von Tilgungszahlungen können Sie mit Ihrer Bank sprechen. Für vor dem 15. März 2020 geschlossene Verbraucherdarlehensverträge werden zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 fällige Zins- oder Tilgungsleistungen sogar per Gesetzesänderung gestundet. Voraussetzung ist, dass der Verbraucher durch die Corona-Pandemie Einnahmeausfälle hat, die dazu führen, dass die Zahlungen aus dem Darlehensvertrag den angemessenen Lebensunterhalt gefährden würden.

  • Grundsicherung: Selbstständige erhalten leichter Zugang zur Grundsicherung. Antragsteller müssen in den nächsten 6 Monaten weder Vermögensverhältnisse offenlegen noch Vermögen antasten. Anträge werden vorläufig bewilligt, die Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst nachträglich.

  • Insolvenzpflicht: Vorerst bis zum 30. September 2020 wird die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Voraussetzung ist, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen oder ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen.

  • Mieter: Mietern und Pächtern von Wohn- oder Gewerbeimmobilien kann für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der Corona-Pandemie gekündigt werden. Die Miete bleibt aber weiterhin fällig, es können auch Verzugszinsen entstehen. Diese Mietschulden müssen bis zum 30. Juni 2022 beglichen werden, sonst kann den Mietern wieder gekündigt werden.


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