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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Corona-Krise: Erleichterungen für Steuerzahler

Die Finanzämter gewähren unkompliziert Anpassungen der Steuervorauszahlungen und Stundungen und verzichten bei betroffenen Steuerzahlern auf Säumniszuschläge.

Auf die Corona-Krise hat die Finanzverwaltung mit einer Reihe von Erleichterungen reagiert, die so oder in ähnlicher Form auch schon bei Naturkatastrophen und anderen Krisen gewährt wurden. Bisher geht es dabei in erster Linie um Maßnahmen, die die kurzfristige Liquidität der Unternehmen sicherstellen sollen. Weitere Maßnahmen über die folgenden Punkte hinaus, beispielsweise bei Abgabefristen, sind bereits im Gespräch, bedürfen aber noch der Abstimmung zwischen Bund und Ländern.

  • Vorauszahlungen: Mit einem Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung ist für 2020 ohne besondere Anforderungen eine Herabsetzung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer möglich. Das Finanzamt kann auch den Gewerbesteuermessbetrag für Zwecke der Vorauszahlung anpassen. Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen, die nur Zeiträume nach 2020 betreffen, sind besonders zu begründen.

  • Stundung: Unmittelbar und erheblich betroffene Steuerzahler können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse eine Stundung der bis Ende 2020 fällig werdenden Steuern beantragen. Die entstandenen Schäden müssen wertmäßig nicht im Einzelnen nachgewiesen werden. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen sollen die Finanzämter keine strengen Anforderungen stellen. Auch auf die Erhebung der Stundungszinsen in Höhe von 6 % sollen die Finanzämter in der Regel verzichten.

  • Säumniszuschläge: Bis zum 31. Dezember 2020 sollen die Finanzämter bei Betroffenen eigentlich fällige Säumniszuschläge erlassen oder auf deren Festsetzung verzichten.

  • Vollstreckungen: Die Finanzämter sollen bei unmittelbar und erheblich Betroffenen bis zum 31. Dezember 2020 bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Zahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichten.

  • Gewerbesteuer: Stundungs- und Erlassanträge für Gewerbesteuer sind auch in Zeiten der Corona-Krise an die jeweilige Gemeinde zu richten, es sei denn, die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer wurde von der Gemeinde dem Finanzamt übertragen.

  • Umsatz- & Lohnsteuer: Die Erleichterungen gelten in der Regel nicht für die Zahlung der angemeldeten Umsatz- oder Lohnsteuern, da es sich nicht um Ertragsteuern handelt. Erleichterungen sind hier nur im Rahmen einer individuellen Absprache mit dem zuständigen Finanzamt denkbar. Allerdings gewähren die Finanzämter in vielen Bundesländern eine teilweise oder vollständige Erstattung der Sondervorauszahlung oder stimmen einer befristeten Stundung der Umsatzsteuer zu.

  • Sonstige Steuern: Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Unternehmen in vergleichbarer Form entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.