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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Corona-Krise: Antrag auf Kurzarbeitergeld

In der Corona-Krise wird Kurzarbeitergeld unter deutlich erleichterten Voraussetzungen gezahlt.

Bei einem plötzlichen Ausfall der Arbeit aufgrund der Corona-Krise können die laufenden Lohnkosten über das Kurzarbeitergeld (Kug) zum Großteil aufgefangen werden. Bedenken Sie aber bitte, dass das Kug keine sofortige Liquiditätshilfe ist. Zwar muss die Anzeige der Kurzarbeit vor Ende des Monats, für den erstmals Kug beantragt wird, bei Arbeitsagentur eingehen. Doch der eigentliche Antrag auf das Kug und dessen Bearbeitung erfolgen erst nach Ablauf des Lohnzahlungszeitraums und der damit verbundenen Lohnabrechnung. Der Arbeitgeber muss das Kug also erst einmal vorschießen und bekommt es später von der Arbeitsagentur erstattet.

Immerhin wurden die Voraussetzungen, unter denen Kug gewährt wird, rückwirkend zum 1. März 2020 reduziert und der Umfang der Kostenübernahme ausgeweitet. Statt bisher mindestens 30 % betroffener Arbeitnehmer besteht der Anspruch auf Kug schon dann, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten einen Entgeltausfall von mehr als 10 % haben. Außerdem übernimmt die Arbeitsagentur die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 % (bisher mussten Arbeitgeber 80 % davon weiterhin selbst tragen). Und schließlich können auch Leiharbeitnehmer in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Auch wenn die Voraussetzungen für das Kug damit niedriger sind, müssen Sie trotzdem weiterhin fünf wichtige Anforderungen berücksichtigen:

  • Kug gibt es nur für ungekündigte Arbeitnehmer. Im Fall einer Kündigung wird während der Kündigungsfrist daher kein Kug mehr gezahlt.

  • Auch wenn die Arbeitsagentur aktuell auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet, müssen weiterhin vorrangig Überstunden abgebaut werden, bevor das Kug gewährt wird.

  • Die Kurzarbeit setzt eine arbeitsrechtliche Grundlage voraus. Das kann eine Regelung im Tarif- oder Arbeitsvertrag sein, eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder eine schriftliche Einverständniserklärung der betroffenen Arbeitnehmer.

  • Das Kug zahlt die Arbeitsagentur frühestens von dem Kalendermonat an, in dem die Anzeige über den Arbeitsausfall eingegangen ist. Der Antrag auf Erstattung muss dann innerhalb von drei Monaten nach Ende des Lohnzahlungszeitraums erfolgen.

  • Ein Betrieb erhält Kug-Leistungen für maximal zwölf Monate. Daher kann es von Vorteil sein, den Arbeitsausfall zunächst durch innerbetriebliche Maßnahmen zu kompensieren (z. B. Fortbildungen, Instandsetzungen, Betriebsferien etc.), und das Kug erst ab April oder Mai 2020 zu beantragen.

Sowohl die Anzeige von Kurzarbeit als auch der spätere Antrag auf Kug ist online oder in Papierform möglich. Eine laufend aktualisierte Zusammenstellung aller Informationen zur Kurzarbeit einschließlich zweier Erklärvideos (noch ohne die geplanten Erleichterungen) bietet die Arbeitsagentur online an. Auf der Website der Arbeitsagentur finden Sie auch den Vordruck für die Anzeige von Kurzarbeit.

Bitte bedenken Sie, dass die Arbeitsagentur aktuell ein enormes Aufkommen an Kug-Anzeigen und -Anträgen hat. Auch wenn die Zahl der Sachbearbeiter versechsfacht wurde, kann die Bearbeitung der Anträge daher einige Zeit dauern.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.