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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Steuerpläne: Schlechte Zeiten für Vermieter

Das Steuervergünstigungsabbaugesetz der Regierung enthält eine Reihe von Regelungen, die Vermietern zum Nachteil gereichen, aber mehr Geld in die Kassen bringen sollen.

Auch Vermieter werden von den Steuererhöhungen der Regierungskoalition nicht verschont. Im Steuervergünstigungsabbaugesetz sind gleich eine ganze Reihe von Regelungen enthalten, die Sie betreffen können:

  • Die degressive AfA wird ganz entfallen. Stattdessen gibt es nur noch die lineare AfA. Somit können Sie vermietete Gebäude, die nach Verabschiedung des Gesetzes angeschafft wurden, nur noch mit einheitlich 2 % pro Jahr abschreiben.

  • Bisher galt für den vollen Werbungskostenabzug für eine vermietete Immobilie, dass die Miete mindestens 50 % der ortsüblichen Miete betragen muss. Dies wurde besonders unter Verwandten gerne zu verlustbringenden und damit steuersparenden Gestaltungen genutzt. Dieser Satz wird nun auf 75 % erhöht.

  • Lange Zeit wurden Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung einer Immobilie gemäß der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs als Anschaffungs- oder Herstellungskosten behandelt, wenn sie innerhalb von 3 Jahren nach Kauf anfielen und 15 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten überstiegen (sog. anschaffungsnaher Herstellungsaufwand). Vor kurzem hat der BFH seine Rechtsprechung jedoch zu Gunsten der Vermieter geändert und sah den anschaffungsnahen Herstellungsaufwand nur noch in Ausnahmefällen als gegeben an. Das Gesetz sieht vor, die alte Praxis nunmehr gesetzlich festzuschreiben, wodurch die neue Rechtsprechung praktisch ausgehebelt wird.

Noch sind diese Regelungen nicht Gesetz, und es besteht die Hoffnung, dass insbesondere der Bundesrat noch die eine oder andere Änderung herbeiführt. Sie sollten sich als Vermieter allerdings schon einmal vorsorglich auf die genannten möglichen Steuernachteile einstellen.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.