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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Leistungsbeschreibung bei Niedrigpreiswaren

Der Bundesfinanzhof äußert sich zu den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung von Waren im Niedrigpreissegment.

Der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass das Unternehmen eine Rechnung erhalten hat, die alle gesetzlichen Angaben enthält. Dazu gehört auch eine eindeutige Leistungsbeschreibung. Wie präzise eine Leistungsbeschreibung aber sein muss, damit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, darüber gibt es immer wieder Streit mit dem Finanzamt.

Der Bundesfinanzhof hatte schon vor längerem entschieden, dass bei hochpreisigen Waren (mehrere tausend Euro) bloße Gattungsbezeichnungen wie "diverse Armbänder" nicht ausreichen. Auf dieser Grundlage hatte das Finanzamt einem Händler von Billigtextilien den Vorsteuerabzug aus Lieferantenrechnungen verweigert, in denen die Artikel nur mit Angaben wie "Hosen" oder "T-Shirt" genannt waren, weil diese Gattungsbezeichnungen einer Mehrfachberechnung nicht hinreichend vorbeugen würden.

Das Hessische Finanzgericht hatte dem Händler noch eine Aussetzung der Vollziehung des Nachforderungsbescheids verweigert. Doch der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass es ernstlich zweifelhaft ist, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im Niedrigpreissegment eine exakte Beschreibung der jeweiligen Ware voraussetzt. Die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung im Niedrigpreissegment seien noch nicht höchstrichterlich geklärt, meint der Bundesfinanzhof.

Außerdem dürfen die für den Vorsteuerabzug erforderlichen Angaben nicht durch ihre schiere Zahl und Komplexität die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren. Bis ein abschließendes Urteil des Bundesfinanzhofs vorliegt, sollten ähnliche Fälle in jedem Fall offen gehalten werden.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.