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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Keine Digitalsteuer auf Onlinewerbung

Die Finanzverwaltung rudert zurück und will bei deutschen Unternehmen keine Quellensteuer mehr auf Onlinewerbung über ausländische Anbieter einfordern.

Einige Finanzämter, insbesondere in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind im letzten Jahr dazu übergegangen, Onlinemarketing bei nicht in Deutschland ansässigen Unternehmen nicht mehr als Werbedienstleistung zu werten. Stattdessen bewerteten die Finanzämter solche Onlinewerbung nun als "Nutzungsüberlassung von Rechten und ähnlichen Erfahrungen". Für solche Nutzungsüberlassungen muss der Auftraggeber, also das deutsche Unternehmen, das die Onlinewerbung beauftragt hat, zusätzlich eine Quellensteuer von 15 % an den Fiskus abführen.

Der Sinn hinter dieser Neubewertung bleibt im Dunkeln, denn weder gibt es eine solide rechtliche Grundlage für diese plötzliche Neuinterpretation eines seit Jahren bestehenden Gesetzes, noch würde der deutsche Fiskus von den Steuermehreinnahmen profitieren. Die Quellensteuer müsste Deutschland nämlich an den Staat abführen, in dem das ausländische Unternehmen seinen Sitz hat. Die betroffenen Unternehmen stehen dagegen völlig überraschend vor erheblichen Nachforderungen für mehrere Jahre.

Im Februar hat der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland auf diesen Missstand hingewiesen, und Anfang März wandten sich schließlich die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft in einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesfinanzministerium. Der Protest war erfolgreich, denn schon zehn Tage später verkündete das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, dass eine Klärung auf Bund-Länder-Ebene erreicht wurde und endgültig feststehe, dass werbetreibende Unternehmen in Deutschland keinen Steuereinbehalt bei Onlinewerbung vornehmen müssen.

Das Bundesfinanzministerium hat dann Anfang April endgültig Rechtssicherheit geschaffen und in einem Schreiben die steuerliche Behandlung der Onlinewerbung geregelt; Vergütungen, die ausländische Internetdienstleister für die Platzierung oder Vermittlung von Werbung auf Internetseiten erhalten, unterliegen nicht dem Quellensteuerabzug. Sie werden weder für eine zeitlich begrenzte Rechteüberlassung noch für die Nutzung von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen oder ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten geleistet. Eine Verpflichtung zur Einbehaltung, Abführung und Anmeldung der Abzugsteuer besteht für den Auftraggeber der Onlinewerbung daher nicht.

Das gilt für Entgelte für Werbung in Online-Suchmaschinen, über Vermittlungsplattformen, für Social-Media-Werbung, Bannerwerbung und vergleichbare sonstige Onlinewerbung und unabhängig davon, nach welchem Modell die Werbung im jeweiligen Fall vergütet wird (Cost per Click, Cost per Order, Revenue Share etc.).


{Kontakt}

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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.