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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Vorsteuerabzug ohne Rechnung möglich

Ein Vorsteuerabzug ist ausnahmsweise auch ohne Rechnung denkbar, wenn andere Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mit den Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug befasst und dabei klargestellt, dass eine ordnungsgemäße Rechnung keine zwingende Voraussetzung ist. Zwar gehört eine korrekte Rechnung zu den formalen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug. Aufgrund der Mehrwertsteuerneutralität, ist der Vorsteuerabzug jedoch auch dann zu gewähren, wenn nur die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind, selbst wenn bestimmte formelle Voraussetzungen verletzt sind.

Das Finanzamt kann daher das Recht auf Vorsteuerabzug nicht allein deshalb verweigern, weil eine Rechnung nicht die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt oder ganz fehlt. Voraussetzung ist jedoch, dass dem Finanzamt durch objektive Nachweise alle Daten vorliegen, um zu prüfen, ob die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Der EuGH hat zwar nicht festgelegt, was als objektiver Nachweis in Frage kommt, aber klar die materiellen Voraussetzungen aufgezählt. Für den Vorsteuerabzug müssen daher nur drei Bedingungen zwingend erfüllt sein:

  • Der Käufer ist ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer.

  • Die Lieferung oder Leistung wird von ihm zur Ausführung umsatzsteuerpflichtiger Umsätze verwendet.

  • Die Lieferung oder Leistung wurde von einem ebenfalls umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer erbracht oder geleistet.

Das Urteil ist allerdings kein Freibrief, die gesetzlichen Vorgaben im deutschen Umsatzsteuerrecht einfach zu ignorieren und Eingangsrechnungen nicht mehr sorgfältig zu prüfen und aufzubewahren. Vielmehr ist es ein Rettungsanker für die unvermeidliche Auseinandersetzung mit dem Finanzamt, falls eine Rechnung verloren gegangen ist und nicht wieder beschafft werden kann oder aus anderem Grund nicht oder nicht mehr vorliegt.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.