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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Brexit-Checkliste für Firmen

Ein harter Brexit betrifft Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen in vielen Bereichen - vom Datenschutz über Dienstreisen bis zum Zoll.

Welche Folgen ein harter Brexit für ein Unternehmen haben kann und wie die beste Vorbereitung dafür aussieht, ist von Betrieb zu Betrieb verschieden. Ein Betrieb, der ausschließlich im Inland Geschäfte betreibt, wird meist nur indirekt die Folgen zu spüren bekommen, beispielsweise durch vorübergehende Lieferengpässe oder neue Anforderungen von Kunden. Umgekehrt sind Unternehmen mit weltweiten Geschäftsbeziehungen in der Regel bereits mit Zollformalitäten und anderen steuerlichen und rechtlichen Vorgaben vertraut, die im internationalen Geschäftsverkehr zu beachten sind und nach einem harten Brexit auch auf das Vereinigte Königreich anzuwenden sind. Wer bisher aber nur EU-weit Geschäfte gemacht hat oder nur gelegentlich Geschäftspartner im Ausland hat, sollte noch vor dem Brexit zumindest folgende Punkte prüfen und entsprechend disponieren:

  • Zollregistrierung: Mit dem Brexit sind für Warentransporte Zollformalitäten zu beachten. Für die Zollanmeldung müssen sich Unternehmen grundsätzlich bei den Zollbehörden registrieren und eine EORI-Nummer beantragen. Der Datenaustausch zwischen Unternehmen und Zollbehörden erfolgt über das IT-Systems ATLAS, für das ebenfalls eine Registrierung und eine zertifizierte Software notwendig ist.

  • Zollanmeldung: Für die Zollanmeldung sind neben der korrekten Warentarifnummer ggf. weitere Angaben oder Genehmigungen notwendig. Es können auch Verbote und Beschränkungen greifen, die innerhalb der EU nicht zur Anwendung kommen. Alternativ kann ein Zolldienstleister (Transporteur) mit der Abwicklung beauftragt werden.

  • Einfuhrumsatzsteuer: Für Importe aus Großbritannien fällt nach einem harten Brexit neben eventuellen Zöllen in jedem Fall Einfuhrumsatzsteuer an.

  • Transport & Verkehr: Besonders unmittelbar nach dem Brexit kann es zu Flugausfällen und längeren Lieferzeiten kommen. Grenzkontrollen werden sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr mehr Zeit beanspruchen.

  • Reisen: Bei Dienstreisen oder Arbeitnehmerentsendungen nach Großbritannien können Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen oder ein Visum notwendig werden. Auch die Nutzung des eigenen Smartphones kann teuer werden, weil britische Mobilfunkbetreiber nicht mehr der Roaming-Preisdeckelung der EU unterliegen.

  • Unternehmerstatus: Nach dem Brexit kann der Nachweis der Unternehmereigenschaft bei Geschäften mit britischen Unternehmen nicht mehr mittels einer UStIdNr. geführt werden.

  • Steuervorteile: Bei den Ertragsteuern sind viele Steuerbegünstigungen auf EU-Staaten beschränkt. Diese können nicht mehr für Betriebe, Tochtergesellschaften oder Gesellschafter in Großbritannien genutzt werden.

  • Gesellschaften: Gesellschaften mit einer britischen Rechtsform (Limited) und Sitz in Deutschland verlieren mit dem Brexit ihren Status als Kapitalgesellschaft. Alternativen dazu sind die Verschmelzung mit einer deutschen Gesellschaft oder die Liquidation.

  • Finanztransaktionen: Bisher ist Großbritannien Teil des SEPA-Systems für Überweisungen und Finanztransaktionen und möchte diesen Status auch weiterhin beibehalten. Ob sich die Bedingungen im Zahlungsverkehr ändern, hängt von der Form des Austritts ab.

  • Versicherungen: Britische Versicherungsunternehmen werden ihre EU-Zulassung verlieren. Übergangsregelungen sind zwar geplant, aber wer Versicherungen bei einem britischen Anbieter hat, muss sich jetzt über die Folgen des Brexits informieren.

  • Datenschutz: Mit dem Brexit wird Großbritannien zum unprivilegierten Drittland. Personenbezogene Daten können nach Großbritannien damit nur noch unter speziellen Bedingungen übermittelt werden. Die Datenschutzbehörden wollen bei rechtswidrigen Datentransfers hart durchgreifen.

  • Schutzrechte: Gewerbliche Schutzrechte (Marken, Geschmacksmuster, Patente etc.) auf EU-Ebene können nach dem Brexit nicht mehr für Großbritannien angemeldet werden, sondern müssen dort separat beantragt werden. Ob bestehende Schutzrechte auch in Großbritannien weiter gelten, hängt von der Form des Austritts ab. Eventuell müssen diese nach dem Austritt dort neu angemeldet werden.

  • Produktkennzeichnung: Die Standards für Produktsicherheit in Großbritannien können sich verändern. Waren, die für den britischen Markt produziert oder vertrieben werden, müssen möglicherweise neu zertifiziert werden.

Einen ausführlicheren Brexit-Check, der auch auf Bereiche eingeht, die nur einzelne Branchen betreffen, bietet beispielsweise die IHK auf Ihrer Website an.


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