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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Versandkosten bei Sachbezügen

Die Lieferung einer Sachleistung an die Hausanschrift des Arbeitnehmers ist ein zusätzlicher Sachbezug in Höhe der dafür anfallenden Versandkosten.

Um den Arbeitgebern den erheblichen Verwaltungsaufwand zu ersparen, der mit der lohnsteuerlichen Erfassung unwesentlicher geldwerter Vorteile verbunden ist, hat der Gesetzgeber eine monatliche Freigrenze für Sachbezüge eingeführt. Liegen die Sachbezüge unter der Freigrenze von aktuell 44 Euro im Monat, sind sie komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Sobald die Freigrenze aber überschritten ist, sind die Sachbezüge in voller Höhe als normaler Arbeitslohn zu behandeln.

Auch wenn diese Freigrenze nur als Vereinfachungsregelung konzipiert war, wird sie in der betrieblichen Praxis gerne zur Vergütungsoptimierung genutzt - erst recht, seit der Bundesfinanzhof auch Warengutscheine über einen konkreten Geldbetrag als Sachbezug anerkannt hat. Zudem gibt es Dienstleister, die Arbeitgebern Modelle zur gezielten Nutzung der Freigrenze als Vergütungsbestandteil anbieten, die aber nicht immer ohne steuerliches Risiko sind.

Beispielsweise stritt sich eine Spedition mit dem Finanzamt um die steuerliche Bewertung eines solchen Modells. Die Spedition gewährte ihren Mitarbeiten unter bestimmten Voraussetzungen monatlich Sachprämien über einen Dienstleister. Dazu konnte sich jeder bezugsberechtigte Arbeitnehmer über einen Onlinezugang monatlich aus der Angebotspalette des Dienstleisters einen Sachbezug auswählen. Der Dienstleister stellte der Klägerin die Sachbezüge mit brutto 43,99 Euro samt einer Versand- und Handlingpauschale in Höhe von 6,00 Euro in Rechnung und versandte die Prämien an die jeweiligen Mitarbeiter oder händigte sie der Spedition zur Verteilung im Betrieb aus.

Dieses Modell ist der Spedition beim Bundesfinanzhof nun zum Verhängnis geworden. Das Einkommensteuergesetz regelt nämlich, dass für den Sachbezug der Endverbraucherpreis anzusetzen ist. Das ist der im allgemeinen Geschäftsverkehr von Letztverbrauchern für identische oder gleichartige Waren tatsächlich gezahlte günstigste Einzelhandelspreis am Markt. Fracht-, Liefer- und Versandkosten zählen dabei nicht zum steuerlich relevanten Endpreis, denn diese Zuschläge sind keine Gegenleistung des Letztverbrauchers für die Ware.

Liefert der Arbeitgeber allerdings - wie im Streitfall geschehen - die Ware in die Wohnung des Arbeitnehmers, liegt nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vor. Der Vorteil aus dieser zusätzlichen Leistung ist ebenfalls bei der Überprüfung der steuerlichen Freigrenze von 44 Euro einzubeziehen.

Gleiches gilt, wenn der günstigste Einzelhandelspreis für die Bewertung des Sachbezugs im Versand- oder Onlinehandel gefunden wird. Ist der Versand dort als eigenständige Leistung ausgewiesen und nicht bereits im Endpreis enthalten, ist der geldwerte Vorteil aus der Lieferung nach Hause bei der Berechnung der Freigrenze von 44 Euro dem Warenwert hinzuzurechnen.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.