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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Vorgaben beim Fahrtenbuch für Firmenwagen

Neben einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch sind noch weitere Vorgaben der Finanzverwaltung zu beachten, wenn der geldwerte Vorteil für einen Dienstwagen nach der tatsächlichen außerdienstlichen Nutzung bestimmt werden soll.

Dreh- und Angelpunkt bei der Ermittlung des individuellen Nutzungswerts ist ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. An den strikten Anforderungen des Finanzamts dazu hat sich im Lauf der Jahre wenig geändert. Das Bundesfinanzministerium geht daher auch in erster Linie auf andere Aspekte ein, die bei der Ermittlung des individuellen Nutzungswerts per Fahrtenbuch zu beachten sind.

  • Einheitliches Verfahren: Wird der Firmenwagen sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit überlassen, kann die Nutzungswertermittlung per Fahrtenbuch nicht auf eine dieser beiden Nutzungen beschränkt werden.

  • Elektronisches Fahrtenbuch: Ein elektronisches Fahrtenbuch wird vom Finanzamt anerkannt, wenn sich daraus dieselben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen. Beim Ausdrucken von elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen der Angaben technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden. Ein elektronisches Fahrtenbuch, in dem alle Fahrten automatisch bei Beendigung jeder Fahrt mit Datum, Kilometerstand und Fahrtziel erfasst werden, gilt jedenfalls dann als zeitnah geführt, wenn der Fahrer den dienstlichen Fahrtanlass (Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner) innerhalb von bis zu sieben Kalendertagen in einem Webportal einträgt und die übrigen Fahrten dem privaten Bereich zugeordnet werden.

  • Erleichterungen: Ein Fahrtenbuch soll die Zuordnung von Fahrten zur betrieblichen und beruflichen Sphäre ermöglichen. Auf einzelne der geforderten Angaben kann aber verzichtet werden, soweit im Einzelfall die Aussagekraft und Überprüfbarkeit nicht beeinträchtigt wird. Bei Automatenlieferanten, Kurierdienstfahrern, Handelsvertretern, Kundendienstmonteuren und Pflegedienstmitarbeitern mit täglich wechselnden Auswärtstätigkeiten reicht es z. B. aus, wenn sie angeben, welche Kunden sie an welchem Ort aufsuchen. Angaben über die Reiseroute und zu den Entfernungen zwischen den Stationen sind nur bei größerer Differenz zwischen direkter Entfernung und tatsächlicher Fahrtstrecke erforderlich. Taxifahrer können für Fahrten im Pflichtfahrgebiet täglich zu Beginn und Ende der Gesamtheit dieser Fahrten den Kilometerstand notieren mit der Angabe "Taxifahrten im Pflichtfahrgebiet” o. ä. Nur Fahrten, die über dieses Gebiet hinausgehen, sind mit genauer Angabe des Reiseziels zu erfassen. Für Fahrlehrer ist es ausreichend in Bezug auf Reisezweck, Reiseziel und aufgesuchte Geschäftspartner "Lehrfahrten”, "Fahrschulfahrten” o. ä. anzugeben.

  • Gesamtkosten: Zu den Gesamtkosten des Firmenwagens gehören die Absetzung für Abnutzung (AfA) oder Leasingzahlungen, Treibstoff, Wartung und Reparatur, Kraftfahrzeugsteuer, Halterhaftpflicht- und Fahrzeugversicherungen, Garagen- oder Stellplatzmiete, Anwohnerparkberechtigungen, Wagenpflege/-wäsche sowie der Ladestrom, soweit er nicht von der Steuer befreit ist. Das Finanzamt akzeptiert, wenn auch die vom Arbeitnehmer unmittelbar getragenen oder vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer weiterbelasteten Kosten den Gesamtkosten zugerechnet werden. Nicht zu den Gesamtkosten gehören z. B. Fährkosten, Vignetten, Mautgebühren, Parkgebühren, Insassen- und Unfallversicherungen, Verwarnungs-, Ordnungs- und Bußgelder, Kosten einer Ladevorrichtung bei Elektrofahrzeugen sowie der steuerfreie Ladestrom. Für die AfA ist bei einem Neuwagen eine Gesamtnutzungsdauer von acht Jahren anzusetzen. Die Gesamtkosten sind jedenfalls dann periodengerecht anzusetzen, wenn der Arbeitgeber die Kosten des Firmenwagens in seiner Gewinnermittlung periodengerecht erfassen muss.

  • Vorläufiger Nutzungswert: Falls die genaue Erfassung des individuellen Nutzungswerts bei der Führung eines Fahrtenbuchs monatlich nicht möglich ist, kann der monatlichen Lohnsteuer ein Zwölftel des Vorjahresbetrags zugrunde gelegt werden. Alternativ können zur Ermittlung des geldwerten Vorteils je Fahrtkilometer vorläufig 0,001 % des inländischen Listenpreises für den Dienstwagen angesetzt werden. Nach Ablauf des Kalenderjahres oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss dann der tatsächlich zu versteuernde Nutzungswert ermittelt und eine etwaige Lohnsteuerdifferenz ausgeglichen werden.

  • Mehrere Fahrzeuge: Für jedes Fahrzeug sind die Gesamtaufwendungen und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten separat nachzuweisen. Stehen einem Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Firmenwagen zur Verfügung und wird nicht für alle ein Fahrtenbuch geführt, ist der Nutzungswert für die anderen Firmenwagen monatlich mit 1 % des Listenpreises anzusetzen.


{Kontakt}

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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.