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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Steuerpläne: Erhöhung des Körperschaftsteueraufkommens

Im "Steuervergünstigungsabbaugesetz" der Regierungskoalition sind eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Erhöhung des Körperschaftsteueraufkommens vorgesehen.

Das von der Regierung euphemistisch "Steuervergünstigungsabbaugesetz" getaufte Steuererhöhungspaket enthält auch eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Sicherung und Steigerung des Körperschaftsteueraufkommens. Dazu gehört eine Begrenzung des Verlustvortrags, um eine Mindestbesteuerung zu erreichen, Änderungen bei der Gewinnausschüttung und die Abschaffung steuerlicher Organschaften.

Fast alle Kapitalgesellschaften dürften früher oder später von der neuen Mindestbesteuerung durch die Begrenzung des Verlustvortrags betroffen sein. Der Verlustvortrag ist bisher der Höhe nach unbegrenzt möglich. In Zukunft soll der Verlustvortrag aber auf maximal die Hälfte des Gewinns begrenzt werden. Mit anderen Worten: Die GmbH muss immer mindestens die Hälfte des Gewinns der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterwerfen. Die Neuregelung gilt erstmals für den Veranlagungszeitraum 2003, umfasst aber auch Verluste, die vor dem Veranlagungszeitraum 2003 entstanden sind.

Die Änderung bei Gewinnausschüttungen wird auch die meisten Kapitalgesellschaften treffen. Nach geltendem Recht führt eine Gewinnausschüttung zu einer Minderung der Körperschaftsteuer um 1/6 des Ausschüttungsbetrags. Dies ist unabhängig von der Höhe der Steuerschuld, es kann also auch Erstattungen geben. Die geplante Neuregelung beschränkt den Minderungsbetrag auf 1/7 der Gewinnausschüttungen und auf die Hälfte der Körperschaftsteuerschuld. Erstattungsfälle kann es dadurch künftig also nicht mehr geben.

Schließlich erfolgt auch eine Einschränkung der körperschaftsteuerlichen Organschaft und eine Abschaffung der gewerbesteuerlichen Organschaft. Steuerliche Organschaften erlauben Verlustverrechnungen zwischen Gesellschaften. Diese Verlustverrechnung ist zukünftig bei der Gewerbesteuer gar nicht mehr und bei der Körperschaftsteuer nur noch unter strengen Bedingungen möglich.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.