Telefon Icon

Telefon:
05682 730016

Öffnungszeiten:
Mo. bis Do.: 9-13 Uhr u. 14-16 Uhr
Fr.: 9-13 Uhr

Home Über uns Wer wir sind Schwerpunkte Aktuelles Kontakt

Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



Stellenangebote Bewerben Sie sich in 60 Sekunden Deine Karriere
Ehepaar Beratung Steuern ausrechnen

{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

Aktenordner
Geld einsparen
Steuern ausrechnen

{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

Steuerterminkalender >

Allgemeines zum Thema Steuern

Existenzgründer

Personal, Arbeit und Soziales

GmbH-Ratgeber

Umsatzsteuer

Selbstständige und Unternehmer

Einkommenssteuer -
Arbeitgeber

Einkommenssteuer -
Immobilien

Einkommenssteuer -
Ehepartner und Kinder

Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne


hier kontaktieren




Reform der Insolvenzanfechtung

Die in Kraft getretene Reform der Insolvenzanfechtung beseitigt zwar nicht alle Probleme, schafft aber etwas mehr Sicherheit für Lieferanten und Arbeitnehmer insolventer Betriebe.

Wenn ein Unternehmen in die Insolvenz rutscht, kann der Insolvenzverwalter mitunter frühere Zahlungen an Lieferanten zurückfordern, wenn die Zahlungen einzelne Gläubiger zulasten der übrigen Insolvenzgläubiger begünstigt haben. Diese Insolvenzanfechtung war ursprünglich in erster Linie als Werkzeug gegen unlautere Vermögensverschiebungen vor der Insolvenz gedacht. In den letzten Jahren hat sie sich aber durch die Rechtsprechung zu einem immer größeren Risiko für viele Firmen entwickelt.

Die Anfechtung einer Zahlung war bisher grundsätzlich dann möglich, wenn der Lieferant Kenntnis von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des insolventen Unternehmens hatte, aber trotzdem die Zahlung angenommen hat. In verschiedenen Fällen hat der Bundesgerichtshof unter anderem die Vereinbarung kulanter Zahlungsbedingungen (Ratenzahlung, lange Zahlungsziele), die Versendung zahlreicher Mahnungen oder die Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens als Indiz für die Kenntnis einer drohenden Zahlungsunfähigkeit gewertet. Die betroffenen Firmen mussten zum Teil hohe Beträge an den Insolvenzverwalter zurückzahlen.

Diese Urteile haben dazu geführt, das Insolvenzverwalter zum Teil bei jedem Lieferanten eine Insolvenzanfechtung geltend gemacht haben, der in den letzten Jahren eine Mahnung an das insolvente Unternehmen gesendet hatte. Im Einzelfall sind Lieferanten durch eine solche Insolvenzanfechtung selbst in die Insolvenz gerutscht. Um etwas mehr Rechtssicherheit zu schaffen, haben Bundestag und Bundesrat eine Reform der Insolvenzanfechtung verabschiedet, die am 5. April 2017 in Kraft getreten ist. Die im Folgenden zusammengefassten Änderungen gelten für alle Insolvenzverfahren, die ab diesem Tag eröffnet werden.

  • Anfechtungsfrist: Die Anfechtungsfrist für die Bezahlung von erbrachten Lieferungen oder Leistungen wurde deutlich verkürzt, nämlich von zehn auf jetzt vier Jahre.

  • Zahlungsvereinbarungen: Hatte der Zahlungsempfänger mit dem insolventen Betrieb eine Zahlungsvereinbarung getroffen oder diesem in sonstiger Weise eine Zahlungserleichterung gewährt, gilt jetzt eine gesetzliche Vermutung, dass er zur Zeit der Handlung die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht kannte. Der Insolvenzverwalter muss also für eine Anfechtung zunächst beweisen, dass doch eine Kenntnis bestand.

  • Kongruente Deckung: Erbringt ein Schuldner die Zahlung oder Leistung wie vereinbart (kongruente Deckung), darf eine Kenntnis vom Vorsatz der Benachteiligung anderer Gläubiger jetzt nur noch dann vermutet werden, wenn der Gläubiger Kenntnis von einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hatte. Bisher galt eine solche Vermutung bereits bei Kenntnis einer nur drohenden Zahlungsunfähigkeit. Das soll dem Umstand Rechnung tragen, dass eine kongruente Deckung nichts weiter ist als die korrekte Erfüllung einer vertraglichen Vereinbarung und dass der Schuldner vor Eintritt der Insolvenz grundsätzlich frei ist zu entscheiden, welche Forderungen er erfüllt.

  • Bargeschäftsprivileg: Geschäfte, bei denen Leistung und Gegenleistung unmittelbar aufeinander folgen, sind nur unter bestimmten Voraussetzungen anfechtbar. Eine Vorsatzanfechtung soll nur noch dann möglich sein, wenn der Schuldner unlauter gehandelt und der Leistungsempfänger dies erkannt hat. Außerdem müssen künftig bei der Frage, wann ein unmittelbarer Leistungsaustausch und damit ein Bargeschäft vorliegt, die Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs für das jeweilige Geschäft berücksichtigt werden.

  • Arbeitslohn: Künftig können Arbeitslöhne nicht angefochten werden, solange zwischen Arbeitsleistung und Lohnzahlung nicht mehr als drei Monate liegen.

  • Verzinsung: Die bisherigen Regelungen zur Verzinsung von Anfechtungsansprüchen führten dazu, dass es einen Anreiz gab, die Ansprüche erst so spät wie möglich geltend zu machen, um eine möglichst hohe Verzinsung zu erreichen. Jetzt werden Anfechtungsansprüche erst ab Eintritt des Verzugs oder der Rechtshängigkeit verzinst. Diese neue Verzinsungsregelung gilt ab Inkrafttreten des Gesetzes auch für Anfechtungsansprüche aus bereits vorher eröffneten Insolvenzverfahren.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.