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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohn- und Einkommensteuer

Für die Ermittlung der Kirchensteuer auf pauschale Lohn- oder Einkommensteuer gibt es die Wahl zwischen einem individuellen Nachweis und einem vereinfachten Verfahren.

Das Steuerrecht lässt für bestimmte Leistungen an Arbeitnehmer sowie für Sachzuwendungen und -prämien an beliebige Personen eine Pauschalierung der Lohn- oder Einkommensteuer zu. Die Finanzverwaltung hat jetzt ihre Vorgaben für die Erhebung der auf die Pauschalsteuer fälligen Kirchensteuer aktualisiert.

  • Wahlrecht: Wer die Steuerpauschalierung anwendet, kann für die Kirchensteuer zwischen einem vereinfachten Verfahren und einem Nachweisverfahren wählen. Die Wahl zwischen diesen Verfahren kann das Unternehmen sowohl für jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum als auch für die jeweils angewandte Pauschalierungsvorschrift und die einzelnen Pauschalierungstatbestände unterschiedlich treffen.

  • Vereinfachtes Verfahren: Beim vereinfachten Verfahren ist für sämtliche Arbeitnehmer oder Empfänger von Sachzuwendungen/-prämien Kirchensteuer abzuführen. Als Ausgleich dafür, dass nicht alle Arbeitnehmer/Empfänger kirchensteuerpflichtig sind, gilt dann ein ermäßigter Steuersatz.

  • Nachweisverfahren: Alternativ ist ein individueller Nachweis der Kirchensteuerpflicht möglich. Für Arbeitnehmer und Empfänger, die keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören, ist keine Kirchensteuer zu entrichten, für alle anderen gilt der allgemeine Kirchensteuersatz.

  • Nachweis: Als Beleg für die Kirchensteuerpflicht oder -freiheit dienen bei Arbeitnehmern in der Regel die vom Arbeitgeber beim Bundeszentralamt für Steuern abgerufenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) oder eine ersatzweise vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung. Für alle anderen Empfänger sowie für Arbeitnehmer, bei denen ein solcher Nachweis nicht vorliegt, ist eine schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers oder Empfängers über die Kirchensteuerpflicht notwendig. Diese Erklärung, für die die Finanzverwaltung ein Muster erstellt hat, muss als Beleg aufbewahrt werden.

  • Aufteilung: Ist beim Nachweisverfahren die pauschale Steuer für einzelne Empfänger nicht zu ermitteln, kann die gesamte pauschale Steuer im Verhältnis der kirchensteuerpflichtigen zu den nicht kirchensteuerpflichtigen Empfängern aufgeteilt werden. Auf den Anteil der steuerpflichtigen Empfänger ist der reguläre Kirchensteuersatz anzuwenden und die resultierende Kirchensteuer gleichmäßig auf die Empfänger zu verteilen.

  • Einzelfälle: Kann für einzelne Empfänger die Kirchensteuerpflicht nicht ermittelt werden, gilt für diese ebenfalls der allgemeine Kirchensteuersatz. Die so ermittelte Kirchensteuer ist in der Lohnsteuer-Anmeldung wie die reduzierte Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren zu behandeln. Die Aufteilung auf die Kirchen wird vom Finanzamt vorgenommen.

  • Kirchensteuersätze: Die Höhe der Kirchensteuersätze ergibt sich bei beiden Verfahren aus den im jeweiligen Bundesland geltenden Kirchensteuerbeschlüssen der steuererhebenden Religionsgemeinschaften.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.