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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Getrennte Aufzeichnung von Geschenken

Ausgaben für Werbegeschenke müssen auf einem separaten Konto verbucht werden, um steuerlich abziehbar zu sein.

Ausgaben für Werbegeschenke sind steuerlich nur abziehbar, wenn der Wert pro Empfänger und Jahr nicht mehr als 35 Euro beträgt. Außerdem müssen die Ausgaben laut Gesetz einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden. An dieser Voraussetzung ist der Steuerabzug einer Baufirma für Werbekalender gescheitert, weil das Finanzgericht Baden-Württemberg die getrennte Aufzeichnungspflicht sehr rigoros ausgelegt hat.

Die Firma hatte jedes Jahr einen Werbekalender mit Fotos von Bauwerken, ihrem Firmenlogo und einem Grußwort produzieren lassen und an Kunden und Geschäftspartner verteilt. Den Kalender sah die Firma als allgemeine Werbemaßnahme an und verbuchte die Produktionskosten von rund 20 Euro pro Kalender auf den Konten für Dienstleistungen und Werbedrucksachen. Lediglich im in die Buchführungssoftware integrierten Controllingsystem wurden die Kosten für die Kalender separat erfasst. Der Betriebsprüfer sah die Kalender dagegen als Geschenke an und strich den Betriebsausgabenabzug, weil die Kosten nicht auf einem separaten Konto für Geschenke verbucht worden waren.

Weder den Einwand, es handle sich um eine allgemeine Werbemaßnahme, noch das Argument, durch die zeitgleiche und einheitliche Verbuchung in Buchführung und Controlling werde die vom Gesetz beabsichtigte leichte Nachprüfbarkeit geschaffen, ließ das Finanzgericht gelten. Nach seiner Meinung sind allein getrennte Aufzeichnungen in der kaufmännischen Buchführung ausreichend für eine steuerliche Berücksichtigung. Die Einbeziehung eines integrierten Controllingsystems berge die Gefahr, dass das Risiko von Manipulationen durch den Steuerzahler steigt.

Diese Entscheidung ist unverhältnismäßig streng und bitter für die Firma, die nun mehr als 100.000 Euro an Ausgaben nicht abziehen kann, wenn das Urteil Bestand hat. Das Gericht hat allerdings die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Es besteht daher die Hoffnung, dass die obersten Finanzrichter hier etwas kulanter sind, denn das Gesetz sieht eine Aufzeichnung im Rahmen eines Controllingsystems weder dem Wortlaut noch dem Zweck nach als unzureichend an. Manipulationen sind jedenfalls auch in der kaufmännischen Buchführung nicht sicher auszuschließen, sodass dieses Argument wenig stichhaltig ist.

Auch wenn der Bundesfinanzhof zu einem anderen Ergebnis kommen sollte, ist es immer besser, auf der sicheren Seite zu sein und die Ausgaben streng nach Vorschrift separat zu verbuchen. Nur so vermeiden Sie sicher das Risiko, die Kosten bei einer Betriebsprüfung nachträglich nicht abziehen zu können.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.