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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Steuerpläne: Kürzung der Eigenheimzulage

Die Steuerpläne der Koalition enthalten eine drastische Kürzung der Eigenheimzulage und der Einkommensgrenzen für deren Bezug.

Drastische Einschnitte bei der Eigenheimförderung stecken in den Steuerplänen der Bundesregierung: Die bisherige, 8 Jahre laufende Grundförderung von 2.556 Euro für Neubauten und 1.278 Euro für Altbauten entfällt komplett. Dafür kommt eine allgemeine Grundförderung für Familien von 1.000 Euro, zuzüglich einer Kinderzulage von 800 Euro (bisher 767 Euro). Damit wird also nicht mehr zwischen Alt- und Neubauten unterschieden, und eine Förderung erhalten in Zukunft nur noch Steuerpflichtige mit Kindern.

Die Eigenheimförderung wird auch dann gewährt, wenn der oder die Eigenheimerwerber erst innerhalb von vier Jahren nach der Anschaffung oder Fertigstellung ein Kind bekommen. In diesem Fall beginnt der Förderzeitraum im Jahr der Geburt des Kindes. Weitere Kinder werden dann nur noch bis zum Ende des Förderzeitraumes berücksichtigt, verlängern diesen aber nicht weiter.

Auch bei den Einkunftsgrenzen gibt es eine Änderung - bereits zum zweiten Mal seit Antritt der rot-grünen Regierungskoalition 1998. Bisher war förderberechtigt, wer in einem Zeitraum von zwei Jahren nicht mehr als 81.807 Euro als Alleinstehender oder 163.614 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren an Einkünften hatte. Diese Grenzen werden ab 2003 auf 70.000 Euro für Alleinstehende und 140.000 Euro für Ehegatten reduziert. Die Erhöhung dieser Einkunftsgrenzen für jedes Kind zwar beibehalten, allerdings wird der Erhöhungsbetrag um ein Drittel von 30.678 Euro auf 20.000 Euro gekürzt.

Alle Änderungen sollen ab dem 1. Januar 2003 gelten. Nichts ändert sich für diejenigen, die jetzt schon die Eigenheimförderung erhalten. Auch wer bis zum 31.12.2002 den Bauantrag stellt oder den Kaufvertrag für eine Immobilie abschließt, kann noch die Förderung nach den alten Regeln in Anspruch nehmen. In gewissen Fällen kann allerdings auch die neue Förderung günstiger sein, zum Beispiel beim Erwerb eines Altbaus, wenn der Erwerber mindestens drei Kinder hat.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.