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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Rechtsform des Unternehmens

Die Frage, welche Rechtsform aus steuerlicher Sicht am günstigsten ist, ist nur schwer zu beantworten, da die Antwort von vielen Faktoren abhängt.

Es wird immer wieder die Frage gestellt, bei welcher Rechtsform die Unternehmen die geringsten Steuern zahlen. Eine allgemeingültige Antwort kann auf diese Frage nicht gegeben werden, sie hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Höhe des Jahresüberschusses

  • Höhe der Gewinnausschüttungen

  • Höhe der Gesellschafter-Geschäftsführervergütungen

Es lassen sich jedoch die folgenden Grundsätze herausstellen:

  • Solange Gewinne im Unternehmen einbehalten und nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, ist die Rechtsform der Kapitalgesellschaft günstiger als die eines Personenunternehmens.

  • Soweit Gewinne ausgeschüttet werden, ist das Personenunternehmen gegenüber der Kapitalgesellschaft überlegen.

  • Muss der Unternehmer das von ihm aufgebrachte Kapital finanzieren, so ist ebenfalls das Personenunternehmen der Kapitalgesellschaft überlegen, weil der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft seinen Refinanzierungsaufwand nur zur Hälfte absetzen kann.

Die unterschiedlichen Besteuerungsformen lassen sich in zusammengesetzten Rechtsformen, also der GmbH & Co. KG, der GmbH & Still oder der umgekehrten Betriebsaufspaltung optimieren. Dabei werden zwei Gestaltungsziele verfolgt:

  • Der Geschäftsbetrieb wird in einem Personenunternehmen geführt, an dem neben natürlichen Personen auch eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist oder dem eine Kapitalgesellschaft nahe steht. Während die natürlichen Personen den für Privatausgaben und Steuerzahlungen benötigten Gewinnanteil entnehmen, entfällt der andere Teil des Gewinns auf die Kapitalgesellschaft und genießt bis zu seiner späteren Ausschüttung deren Steuervorteile für einbehaltene Gewinne.

  • Die Gestaltung kann optimiert werden, wenn ein möglichst hoher Anteil des Gewerbeertrags auf Gesellschafter entfällt, bei denen die Gewerbesteuer anrechenbar ist.

Vergleichsberechnungen haben ergeben, dass eine GmbH & Co. KG mit einer Geschäftsführervergütung steuerlich am günstigsten ist, wenn 50 % des Gewinns bei der Kapitalgesellschaft einbehalten und 50 % bei der Personengesellschaft ausgeschüttet werden. Die Komplementär-GmbH sollte nicht am Vermögen der KG beteiligt sein. Die einbehaltenen Gewinne sollten in der Form von Leistungsvergütungen und Vorabgewinnen in die GmbH einfließen.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.