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Steuern kann man steuern!

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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

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Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Neuer Stand bei laufenden Gesetzesänderungen

Während sich der Bundesrat mit verschiedenen Steueränderungsgesetzen befasst hat, hat das Bundesfinanzministerium den schon länger erwarteten Entwurf für die Änderung des Erbschaftsteuergesetzes vorgelegt.

Neben dem "Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" hat der Bundesrat im Mai mehrere andere Steueränderungsgesetze beraten und zum Teil Änderungswünsche geäußert. Damit diese Änderungswünsche in das endgültige Gesetz aufgenommen werden, muss allerdings noch der Bundestag zustimmen. Im Einzelnen hat der Bundesrat folgende Beschlüsse gefasst:

  • Elektroautos: Hessen möchte Elektrofahrzeuge steuerlich fördern. Der Gesetzentwurf sieht deshalb unter anderem eine Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen im betrieblichen Bereich vor. Niedersachsen dagegen hat eine Umweltprämie vorgeschlagen, die Privatleuten bei der Anschaffung eines Neuwagens gezahlt wird. Für reine Elektrofahrzeuge ist ein Kaufzuschuss in Höhe von 5.000 Euro vorgesehen. Verbrauchsarme Plug-In-Hybridfahrzeuge sollen mit einem Zuschuss von 2.500 Euro gefördert werden.

  • Pkw-Maut und Kfz-Steuer: Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat grünes Licht für die Einführung der Pkw-Maut und die Absenkung der Kfz-Steuer für inländische Fahrzeughalter gegeben. Das letzte Wort ist trotzdem noch nicht gesprochen, denn die EU-Kommission hat bereits eine Klage angekündigt. Sollte diese Erfolg haben, müssen deutsche Autofahrer auf die Reduzierung der Kfz-Steuer verzichten und damit die Pkw-Maut in derselben Höhe bezahlen wie Besucher aus dem Ausland.

  • Bürokratieentlastung: Zum Bürokratieentlastungsgesetz schlägt der Bundesrat eine Ergänzung vor, die eine Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 150 Euro auf 300 Euro vorsieht. Daneben regt der Bundesrat noch eine Konkretisierung bei der Informationspflicht zum Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge an, die nicht mehr jährlich, sondern nur noch einmalig zu Beginn der Geschäftsbeziehung stattfinden soll.

  • Grund- und Kinderfreibetrag: Grundsätzlich hat der Bundesrat der verfassungsrechtlich notwendigen Erhöhung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld zugestimmt. Er möchte aber, dass auch der Abzugsbetrag für Unterhaltsverpflichtungen auf den neuen, höheren Grundfreibetrag angehoben wird.

  • Alleinerziehende: In Anlehnung an den Beschluss der Koalitionsspitzenvertreter spricht sich der Bundesrat dafür aus, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 600 Euro auf dann 1.908 Euro zu erhöhen. Außerdem soll der Entlastungsbetrag nach der Kinderzahl gestaffelt und für jedes weitere Kind um jeweils 240 Euro angehoben werden.

  • Bankenpleiten: Die Einlagensicherung für den Fall einer Bankinsolvenz wird gemäß EU-Vorgaben erweitert. Wie bisher bleiben Einlagen bis zu einer Grenze von 100.000 Euro garantiert. Allerdings sinkt die Auszahlungsfrist für eine Entschädigung von bisher 20 auf 7 Arbeitstage. Zudem sind zukünftig besonders schutzwürdige Einlagen bis zu 500.000 Euro abgesichert.

Auch das Bundesfinanzministerium ist nicht untätig geblieben, was Änderungen im Steuerrecht angeht. Schon im März wollte das Ministerium einen Entwurf für die Neuregelung der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen vorlegen, hatte dieses Vorhaben dann aber wegen heftiger Kritik verschoben. Jetzt hat das Ministerium den Referentenentwurf für das Änderungsgesetz veröffentlicht. Gegenüber den bereits bekannt gewordenen Plänen haben sich vor allem zwei Änderungen ergeben:

  • Lohnsummenregelung: Eine generelle Ausnahme von der Lohnsummenregelung soll es nur noch bis maximal drei Arbeitnehmer geben. Bei bis zu zehn Arbeitnehmern gibt es immerhin Erleichterungen, indem eine reduzierte Lohnsumme gefordert wird. Allerdings werden die Arbeitnehmer mehrerer Betriebe zusammengerechnet, um Gestaltungen zu verhindern.

  • Bedürfnisprüfung: Bei Betriebsvermögen über 20 Mio. Euro kann der Erbe statt einer Bedürfnisprüfung, bei der das gesamte Vermögen offenzulegen ist, auch einen nach der Höhe des Betriebsvermögens gestaffelten Verschonungsabschlag beantragen.

Da es nach wie vor Kritik an den Plänen des Ministeriums gibt, ist nicht ausgeschlossen, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch wesentliche Änderungen erfolgen. Ausführliche Informationen über die aktuellen Pläne zur Erbschaftsteuer lesen Sie in der nächsten Ausgabe des Rundschreibens.


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