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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

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Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs über die Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen für Werkleistungen von Architekten und Ingenieuren wirkt sich auch auf andere Unternehmen aus.

Im Oktober letzten Jahres veröffentlichte der Bundesfinanzhof ein Urteil über den Entstehungszeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI). Er entschied entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung, dass erhaltene Anzahlungen für einzelne Leistungsphasen der HOAI, für die eine nachprüfbare Rechnung vorliegt, endgültig verdient sind. Somit ist eine Bilanzierung einer teilfertigen Arbeit für einzelne abgeschlossene Leistungsphasen der HOAI nicht mehr möglich.

Das Bundesfinanzministerium hat sich nun der Entscheidung des Bundesfinanzhofs angeschlossen. In seinem Schreiben an die Bundesarchitektenkammer hat das Ministerium aber auch eine Übergangsfrist für die Anwendung eingeräumt. Danach ist die Entscheidung erst ab 2015, also nicht rückwirkend anzuwenden. Außerdem kann der durch die neue Bilanzierung von Abschlagszahlungen im Jahr 2015 entstandene Gewinn gleichmäßig auf 2015 und 2016 oder auf 2015, 2016 und 2017 verteilt werden.

In dem Schreiben verbirgt sich aber noch eine Überraschung, denn danach will das Ministerium das Urteil nicht nur auf Abschlagszahlungen auf Grundlage der HOAI anwenden, sondern auch auf alle Abschlagszahlungen auf Werkleistungen nach dem BGB. Das hätte zur Folge, dass alle bilanzierenden Unternehmen, die Abschlagszahlungen in Rechnung stellen, von der Regelung betroffen sind.

Sollte das Ministerium an dieser Ansicht festhalten, ergeben sich daraus mehrere Probleme. Der Deutsche Steuerberaterverband hat bereits kritisiert, dass nach dem Realisationsprinzip Gewinne nur dann zu berücksichtigen sind, wenn sie am Abschlussstichtag entstanden sind. Bei Werkverträgen tritt dieser erst im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges, also im Zeitpunkt der Abnahme des Werkes ein. Eine davon abweichende Aktivierung von Forderungen würde also handelsrechtlichen Grundsätzen zuwiderlaufen.

Darüber hinaus ist die Ansicht des Ministeriums nicht vom Urteil des Bundesfinanzhofs abgedeckt. Der hatte nämlich in der Begründung für sein Urteil ausdrücklich festgestellt, dass es bei Werkverträgen grundsätzlich der Übergabe und der Abnahme des Werks durch den Besteller bedarf, um die handels- und steuerrechtliche Gewinnrealisierung herbeizuführen. Eine Ausnahme gelte nur, wenn wenn das Entstehen der Forderung durch Sonderregelungen wie z.B. eine Gebührenordnung modifiziert werden. Genau das sei aber bei der HOAI der Fall.

Folgt man dem Urteil, sind also nur bestimmte Branchen von der neuen Sichtweise betroffen. Eine solche Einschränkung auf Architekten, Ingenieure und vergleichbare Berufe ergibt sich aber nicht aus dem Schreiben des Ministeriums. Ohne eine klarstellende Äußerung der Finanzverwaltung ist damit völlig offen, wie Unternehmen Anzahlungen in diesem Jahr bilanzieren sollen.


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