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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Umsatzsteuer bei kosmetischen Behandlungen

Ästhetische Operationen und Behandlungen sind nur dann umsatzsteuerfrei, wenn sie aufgrund einer Gesundheitsstörung notwendig sind.

Gleich zwei Mal hat sich der Bundesfinanzhof in den letzten Monaten mit der Umsatzsteuerpflicht oder -freiheit von kosmetischen Behandlungen auseinandergesetzt. Im ersten Fall ging es um eine Zahnarztgesellschaft, die im Anschluss an bestimmte, medizinisch notwendige Behandlungen bei einigen Patienten Zahnaufhellungen (sog. Bleaching) an den zuvor behandelten Zähnen durchgeführt hat. Das Finanzamt sah diese Leistungen als kosmetische Behandlung und damit als umsatzsteuerpflichtig an. Dem hat der Bundesfinanzhof widersprochen.

Die Steuerbefreiung ist nicht auf Leistungen beschränkt, die unmittelbar der Diagnose, Behandlung oder Heilung einer Krankheit oder Verletzung dienen. Sie erfasst auch Leistungen, die erst als Folge solcher Behandlungen erforderlich werden, seien sie auch ästhetischer Natur. Nach diesem Grundsatz war die kosmetische Zahnaufhellung im Streitfall medizinisch erforderlich. Zwar hatte die Zahnaufhellungsbehandlung ausschließlich eine optische Veränderung des Zahnes zur Folge, sie stand aber in einem sachlichen Zusammenhang mit den vorherigen Behandlungen, weil sie deren negative Auswirkungen beseitigen sollte.

Der zweite Fall betraf eine Klinik, die vorwiegend kosmetische Operationen durchführte. Hier hat sich der Bundesfinanzhof grundsätzlich mit der Umsatzsteuerpflicht ästhetischer Behandlungen und Operationen und den dafür notwendigen Nachweisen auseinandergesetzt. Steuerfrei ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs als auch des Europäischen Gerichtshofs, auf den sich der Bundesfinanzhof bezieht, eine Leistung, die dazu dient, Personen zu behandeln oder zu heilen, bei denen aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder eines angeborenen körperlichen Mangels ein Eingriff ästhetischer Natur erforderlich ist.

Anders als bei vielen anderen ärztlichen Leistungen, deren Notwendigkeit offensichtlich ist, kommt es bei ästhetischen Behandlungen daher auf eine Einzelprüfung der Umsatzsteuerpflicht an. Diese Prüfung ist unter größtmöglicher Wahrung des zwischen Arzt und Patient bestehenden Vertrauensverhältnisses und damit auf der Grundlage anonymisierter Patientenunterlagen vorzunehmen. Damit ist auch keine Einwilligungserklärungen der Patienten zur Vermeidung einer unbefugten Geheimnisoffenbarung notwendig.

Weder das Finanzamt noch das Finanzgericht dürfen Name und Anschrift von Patienten verlangen, um sie als Zeugen zu vernehmen. Im Gegenzug muss der Arzt aber in besonderem Maß seiner Mitwirkungspflicht nachkommen, wenn er die Umsatzsteuerforderung des Finanzamts verhindern will. Das erfordert detaillierte Angaben zum mit dem jeweiligen Behandlungsfall verfolgten therapeutischen oder prophylaktischen Ziel. Außerdem muss er für den jeweiligen Behandlungsfall die Tatsachen zur konkreten Krankheit, Verletzung oder Beeinträchtigung angeben, die einen Eingriff ästhetischer Natur im jeweiligen Einzelfall erforderlich macht. Dies gilt insbesondere für die Erforderlichkeit derartiger Eingriffe bei gesundheitlichen Problemen psychologischer Art.


{Kontakt}

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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.