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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Besteuerung von Grundstücksgemeinschaften

Einkünfte und Werbungskosten bei Grundstücksgemeinschaften sind nach festen Regeln auf die Eigentümer zu verteilen.

Wie Einkünfte und Werbungskosten bei Grundstücksgemeinschaften auf die Eigentümer zu verteilen sind, erklärt die Oberfinanzdirektion Frankfurt in einer aktualisierten Verwaltungsanweisung. Die Regeln sind vor allem bei der Vermietung unter nahen Angehörigen zu beachten, damit das Finanzamt nicht einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch unterstellen kann. Wie immer gilt im Zweifelsfall, dass eine Vereinbarung einem Fremdvergleich standhalten muss. Folgende Regeln müssen die Eigentümer demnach beachten:

  • Einkünftezuordnung: Einnahmen sind den Miteigentümern grundsätzlich im Verhältnis ihrer Anteile zuzurechnen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Miteigentümer eine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen haben, für die wirtschaftlich vernünftige, grundstücksbezogene Gründe vorliegen.

  • Werbungskostenverteilung: Aufwendungen, die zwar durch die Beteiligung veranlasst, aber aus eigenem originären Interesse von einem Eigentümer allein getragen werden, sind als Sonderwerbungskosten allein dem betreffenden Miteigentümer zuzurechnen. Das betrifft zum Beispiel Finanzierungskosten für den Erwerb der Beteiligung. Andere Aufwendungen, die Verbindlichkeiten der Gemeinschaft insgesamt betreffen, sind in die Einkünfteermittlung der Gemeinschaft einzubeziehen und entsprechend dem Miteigentumsanteil sämtlichen Miteigentümern zuzurechnen, auch wenn sie von einem Miteigentümer aus Eigenmitteln beglichen wurden. Die Eigentümer können vorab eine abweichende Aufteilung vereinbaren, aber mit denselben Einschränkungen wie bei der Einkünftezuordnung.

  • Eigennutzung: Werden Räumlichkeiten von einem Miteigentümer oder dessen Ehegatten entgeltlich genutzt, dann wird das Mietverhältnis steuerlich nicht anerkannt, soweit die überlassene Fläche seinem Miteigentumsanteil entspricht. Nur wenn die überlassene Fläche den Miteigentumsanteil übersteigt, ist eine anteilige Anerkennung möglich. Erfolgt die Überlassung unentgeltlich und liegt über dem Miteigentumsanteil, kann dies zu einem anteiligen Ausschluss des Werbungskostenabzugs führen.

  • Fremdvermietung neben Eigennutzung: Bei einer Fremdvermietung ist zu prüfen, wer die entsprechenden Einkünfte erzielt. Vermieten die Miteigentümer die Immobilie gemeinsam, haben sie auch gemeinschaftliche Einkünfte. Schließt dagegen nur ein Miteigentümer den Mietvertrag über eine Wohnung ab, erzielt auch nur er allein die Einkünfte aus dem Mietverhältnis. Erfolgt neben einer gemeinschaftlichen Fremdvermietung auch eine Eigennutzung durch einzelne Miteigentümer, ist die Fremdvermietung trotzdem anteilig allen Miteigentümern zuzurechnen, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang Miteigentümer andere Wohnungen selbst nutzen.

Die Vorgaben der Finanzverwaltung sind nicht übermäßig umfangreich, aber bei verzwickten Fallgestaltungen kann es trotzdem schnell zu Unklarheiten kommen. Die Oberfinanzdirektion hat die Vorgaben daher um zahlreiche Beispiele ergänzt, die die praktische Anwendung in den unterschiedlichsten Fällen illustrieren.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.