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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Steuererklärung per Fax ist zulässig

Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass eine Steuererklärung auch per Fax wirksam abgegeben werden kann.

Regelmäßig stellen Steuerzahler kurz vor dem Jahresende fest, dass sie mit einer Steuererklärung auf eine hübsche Steuererstattung hoffen können. Weil die Steuererklärung wegen der drohenden Veranlagungsverjährung so schnell wie möglich zum Finanzamt muss, wäre es praktisch, wenn man die Erklärung einfach faxen könnte. Dagegen hat sich die Finanzverwaltung bisher aber immer mit dem Argument gewehrt, die Steuererklärung müsse eigenhändig und im Original unterschrieben vorliegen.

Dem hat das Finanzgericht Schleswig-Holstein schon vor einem Jahr widersprochen und ist jetzt vom Bundesfinanzhof in seiner Ansicht bestätigt worden. Für das Finanzgericht war für eine wirksame Steuererklärung allein notwendig, dass die Unterschrift von der Hand des Steuerzahlers stammt. Die eigenhändige Unterschrift erfüllt zwar mehrere Funktionen, darunter eine Warn- und Schutzfunktion, aber auch die Verantwortungsübernahme für den Erklärungsinhalt. Weil die Unterschrift diese Funktionen aber bereits zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung auf dem Original der Steuererklärung erfüllt, kam es für das Gericht nicht darauf an, ob die Erklärung im Original oder per Telefax beim Finanzamt eingeht. Die Art der Übermittlung habe nämlich keine Auswirkungen auf die Zweckerfüllung der Unterschrift.

Ganz ähnlich sieht das der Bundesfinanzhof, der sich darauf beruft, dass auch in den Verfahren vor dem Finanzgericht die Übermittlung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax zulässig ist. Im Gerichtsverfahren soll die Notwendigkeit einer schriftlichen, unterschriebenen Erklärung gewährleisten, dass der Inhalt der Erklärung und die erklärende Person hinreichend zuverlässig festgestellt werden können. Außerdem soll die Unterschrift des Erklärenden sicherstellen, dass das Schriftstück keinen Entwurf darstellt, sondern wissentlich und absichtlich an das Gericht gesandt wurde. Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung mit der vorgeschriebenen Unterschrift könne dann nichts anderes gelten, meint der Bundesfinanzhof, denn dort erfüllt die Unterschrift denselben Zweck.

Im Streitfall gab es noch eine Besonderheit, die der Bundesfinanzhof für eine weitere Klarstellung genutzt hat. Die Klägerin hatte nämlich den Inhalt der Steuererklärung im Wesentlichen telefonisch mit dem Steuerberater abgestimmt und nur das Deckblatt der elektronischen Steuererklärung per Fax erhalten, unterschrieben und für die Abgabe beim Finanzamt zurückgefaxt.

Darin sehen die Richter ebenfalls kein Problem, denn es sei für eine wirksame Steuererklärung nicht erforderlich, dass der Steuerzahler den Inhalt der Einkommensteuererklärung tatsächlich in vollem Umfang zur Kenntnis genommen hat. Mit der Unterschrift macht sich der Steuerzahler den Inhalt der Erklärung zu eigen und übernimmt die Verantwortung dafür. Zu Recht weisen die Richter darauf hin, dass diese Ungewissheit über den Umfang der Kenntnis des Steuerzahlers bei jeder Steuererklärung mit diversen Anlagen, aber einer nur einmal geforderten Unterschrift gegeben ist.


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