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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Entwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes

Die Bundesregierung hat jetzt den Regierungsentwurf für das Gesetz zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie in deutsches Recht beschlossen.

Seit knapp 30 Jahren steht den im europäischen Binnenmarkt tätigen Unternehmen schon ein teilweise harmonisierter Rechtsrahmen für die Rechnungslegung zur Verfügung. Die EU hat aber mittlerweile die Rechtsrahmen für die Rechnungslegung überarbeitet und dabei die bisher separaten Regelungsrahmen für die Rechnungslegung einzelner Unternehmen einerseits und im Konzern andererseits harmonisiert. Die entsprechende Richtlinie muss bis zum 20. Juli 2015 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat daher im Januar den Regierungsentwurf für das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) beschlossen.

In erster Linie enthält das Gesetz verschiedene Erleichterungen bei den gesetzlichen Vorgaben für den Jahresabschluss. Die Änderungen sind erst ab 2016 verbindlich anzuwenden, können aber auf freiwilliger Basis bereits für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen, angewendet werden. Die Anhebung der Schwellenwerte kann sogar schon für Geschäftsjahre, die in 2014 begonnen haben, in Anspruch genommen werden. Insbesondere sind in dem Gesetz folgende Änderungen vorgesehen:

  • Schwellenwerte: Durch die deutliche Anhebung der Schwellenwerte wird der Kreis der kleinen Kapitalgesellschaften wesentlich erweitert. Die Werte werden um rund 20 % auf eine Bilanzsumme von maximal 6 Mio. Euro und einen Umsatzerlös von maximal 12 Mio. Euro angehoben. Damit können erheblich mehr Unternehmen als bisher bilanzielle Erleichterungen und Befreiungen in Anspruch nehmen. Gleichzeitig werden die Schwellenwerte für die Abgrenzung mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften sowie für die Konzernrechnungslegung auf 20 Mio. Euro (Bilanzsumme) und 40 Mio. Euro (Umsatzerlöse) erhöht.

  • Kleinstgenossenschaften: Für Genossenschaften, die zwei der drei Schwellenwerte (Bilanzsumme 350.000 Euro, Umsatzerlöse 700.000 Euro, im Jahresdurchschnitt 10 Beschäftigte) nicht überschreiten, werden die bereits für vergleichbare Kapitalgesellschaften bestehenden Erleichterungen eingeführt.

  • Bilanzanhang: Für kleine Kapitalgesellschaften wird der Katalog der Mindestangaben im Anhang zum Jahresabschluss reduziert. Es wird auf Angaben verzichtet, die typischerweise nur für das Verständnis von Kapitalgesellschaften ab einer gewissen Größe nachgefragt werden.

  • Anteilsbesitzliste: Die Liste der Pflichtangaben im Anhang wird um eine gesonderte Anteilsbesitzliste ergänzt.

  • Außerordentliche Ergebnisse: Der Ausweis von außerordentlichen Ergebnissen wird aus der GuV gestrichen und in den Bilanzanhang verlagert.

  • Rohstoffsektor: Große Unternehmen, die Erdöl, Erdgas, Kohle, Salze oder Erze fördern, Steine oder Erden abbauen oder Holzeinschlag betreiben, müssen jährlich über ihre weltweiten Zahlungen an staatliche Stellen berichten.


{Kontakt}

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