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Steuern kann man steuern!

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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Leitende Tätigkeit eines selbstständigen Arztes

Der Bundesfinanzhof hat sich mit der leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit selbständiger Ärzte bei Beschäftigung angestellter Ärzte auseinandergesetzt.

Regelmäßig gibt es Fälle, in denen Ärzte sich mit dem Finanzamt streiten müssen, ob wirklich eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt, oder ob die Tätigkeit wegen irgendwelcher Besonderheiten als Gewerbebetrieb zu betrachten ist. Wieder einmal musste sich der Bundesfinanzhof mit einem solchen Fall auseinandersetzen und hat zugunsten der Ärzte und gegen das Finanzamt entschieden.

Konkret ging es um die Frage, ob auch bei der Beschäftigung eines angestellten Arztes noch eine eigenverantwortliche Tätigkeit vorliegt. Betroffen war eine Gemeinschaftspraxis von Anästhesisten, die ohne eigene Praxisräume in den Praxen anderer Ärzte arbeiten. Die Anästhesisten legten wöchentlich im Voraus fest, welcher Arzt bei welchem Operateur tätig werden soll. Jeweils einer der Gesellschafter führt eine Voruntersuchung durch und schlägt eine Behandlungsmethode vor. Die eigentliche Anästhesie führt dann einer der anderen Ärzte aus.

Für einige Jahre beschäftigten die Ärzte eine angestellte Ärztin, die solche Anästhesien nach den Voruntersuchungen der Gesellschafter der Klägerin in einfach gelagerten Fällen vornahm. Das Finanzamt stellte sich daher auf den Standpunkt, dass hier keine eigenverantwortliche Tätigkeit der Gesellschafter mehr vorlag, weil die angestellte Ärztin während einer Operation auf sich allein gestellt sei. Bei Komplikationen müsste sie selbst entscheiden, weil die Inhaber nicht einfach im Nebenzimmer erreichbar wären.

Dieses Argument ließ der Bundesfinanzhof aber nicht gelten. Die Mithilfe qualifizierten Personals ist für die Freiberuflichkeit des Arztes unschädlich, wenn er bei der Behandlung aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Ärzte schulden dafür eine höchstpersönliche, individuelle Arbeitsleistung am Patienten und müssen deshalb einen wesentlichen Teil der Dienstleistungen selbst übernehmen.

Dafür reicht es aber aus, dass sie aufgrund ihrer Fachkenntnisse durch regelmäßige und eingehende Kontrolle maßgeblich auf die Tätigkeit ihres angestellten Fachpersonals patientenbezogen Einfluss nehmen, so dass die Leistung den "Stempel der Persönlichkeit" des Inhabers trägt. Führt ein selbständiger Arzt die jeweils anstehenden Voruntersuchungen bei den Patienten durch, legt er für den Einzelfall die Behandlungsmethode fest und behält er sich die Behandlung problematischer Fälle vor, ist die Erbringung der ärztlichen Leistung durch angestellte Ärzte daher regelmäßig Teil einer eigenverantwortlichen freiberuflichen Tätigkeit.


{Kontakt}

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