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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Änderungen für Privatpersonen und Familien

Neben der für alle Steuerzahler positiven erweiterten Abziehbarkeit von Beiträgen für eine Basisrente gibt es auch für Familien mehrere Änderungen.

Vor allem das "Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" bringt verschiedene Änderungen bei der Einkommensteuer, die ab 2015 zu beachten sind.

  • Basisrente: Ab 2015 sind die Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter bis zum Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) abziehbar. Für 2015 bedeutet das, dass statt bisher 20.000 Euro bis zu 22.172 Euro abziehbar sind. Außerdem können die Anbieter von Basisrenten die Leistung jetzt steuerunschädlich statt monatlich auch in einem Jahresbetrag auszahlen oder Kleinbetragsrenten abfinden.

  • Kindergeld: Beim Kindergeld und Kinderfreibetrag werden Kinder künftig auch während einer bis zu vier Monate langen Zwangspause zwischen einem Ausbildungsabschnitt und einem freiwilligen Wehrdienst berücksichtigt.

  • ElterngeldPlus: Mit dem ElterngeldPlus sollen Eltern für ab dem 1. Juli 2015 geborene Kinder Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander kombinieren können. Eltern, die frühzeitig in Teilzeit wieder in den Beruf einsteigen, bekommen doppelt so lange ElterngeldPlus. Außerdem können bis zu 24 Monate Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes ohne Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden. Der Arbeitgeber kann das nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

  • Kindererziehungszeiten: Die in den beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen enthaltenen Zuschläge für Pflege- oder Kindererziehungszeiten sind für nach dem 31. Dezember 2014 begonnene Pflegezeiten oder geborene Kinder nicht mehr steuerfrei, weil analoge Rentenzuschläge auch steuerpflichtig sind.

  • Erstausbildung: Die Anforderungen an eine erste Berufsausbildung wurden gesetzlich festgeschrieben. Diese muss jetzt mindestens 12 Monate in Vollzeit umfassen, damit die Kosten für eine zweite Ausbildung als Werbungskosten abziehbar sind. Alternativ genügt auch das erfolgreiche Ablegen der Abschlussprüfung für eine solche Ausbildung.

  • Versorgungsausgleich: Zur Vermeidung der Durchführung eines Versorgungsausgleichs kann ein Ehepartner nach der Scheidung Ausgleichszahlungen an den Ausgleichsberechtigten leisten. Diese Zahlungen können jetzt mit Zustimmung des Ausgleichsberechtigten als Sonderausgaben geltend gemacht werden und werden entsprechend beim Empfänger versteuert.

  • Korrespondierende Bescheide: Beantragt ein Ehegatte oder Lebenspartner - oder im Fall einer Abtretung oder Pfändung ein Dritter - die Korrektur einer Anrechnungsverfügung oder eines Abrechnungsbescheids zu seinen Gunsten, kann das Finanzamt künftig den Bescheid beim anderen Partner entsprechend anpassen, womit eine korrespondierende Festsetzung bei beiden Ehegatten oder Lebenspartnern sichergestellt wird.

  • Unterhaltsleistungen: Zur Verhinderung von Missbrauch bei Unterhaltsleistungen können Unterhaltszahlungen ab 2015 nur noch abgezogen werden, wenn die Steueridentifikationsnummer des Unterhaltsempfängers angegeben wird. Der Unterhaltsempfänger ist verpflichtet, dem Unterhaltsleistenden seine Steueridentnummer zu nennen. Weigert er sich dennoch, kann der Unterhaltsleistende die Nummer beim Finanzamt erfragen.

  • Ausländische Steuern: Die Anrechnung ausländischer Steuern auf ausländischen Einkünfte wird rückwirkend so angepasst, dass nun auch Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie familienbezogene Umstände berücksichtigt werden.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.