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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Kontrollen und neue Freigrenze bei der Künstlersozialabgabe

Viele Unternehmen müssen sich ab 2015 auf eine verstärkte Kontrolle der Künstlersozialabgabe einstellen. Dafür wird nun eine verbindliche Geringfügigkeitsgrenze im Gesetz verankert.

Mit dem "Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes" gibt es zum Jahreswechsel einige Änderungen bei der Künstlersozialabgabe, die viele Unternehmen bezahlen müssen. Positiv für Kleinbetriebe ist die neue Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro. Ab 2015 müssen daher die meisten Betriebe nur dann die Künstlersozialabgabe abführen, wenn die Summe der an selbständige Künstler oder Publizisten gezahlten Entgelte in einem Kalenderjahr 450 Euro übersteigt. Die Geringfügigkeitsgrenze gilt also nicht für jeden Einzelauftrag, sondern für die Summe aller Aufträge in einem Jahr. Die Künstlersozialkasse weist darauf hin, dass die Meldung für 2014 (Abgabefrist: 31. März 2015) von der Gesetzesänderung noch nicht betroffen ist. Die Änderung greift erst bei der Meldung für 2015.

Ausgenommen von der Geringfügigkeitsgrenze sind lediglich sogenannte "typische Verwerter", also Betriebe, die aufgrund ihrer Branche typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten. Sie müssen grundsätzlich für alle gezahlten Entgelte die Künstlersozialabgabe abführen, auch wenn die Jahressumme unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen sollte.

Neben dieser Änderung werden mit dem Gesetz die Betriebsprüfungen massiv ausgeweitet. Dafür werden rund 250 zusätzliche Betriebsprüfer eingestellt. Neben anderen Änderungen soll die Rentenversicherung nun alle Unternehmen, die schon bisher die Künstlersozialabgabe zahlen, sowie alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten alle vier Jahre prüfen. Bei Arbeitgebern mit weniger als 20 Beschäftigten wird ein jährliches Prüfkontingent festgelegt. Die dann noch verbleibenden Arbeitgeber werden von der Rentenversicherung im Rahmen der Prüfung des Sozialversicherungsbeitrags zur Abgabepflicht beraten. Danach müssen sie schriftlich bestätigen, dass relevante Sachverhalte der Künstlersozialkasse gemeldet werden. Soweit die schriftliche Bestätigung unterbleibt, erfolgt eine unverzügliche Prüfung. Zusätzlich zum Prüfrecht der Rentenversicherung erhält die Künstlersozialkasse ein eigenes Prüfrecht zur Durchführung von anlassbezogenen oder branchenspezifischen Schwerpunktprüfungen.

Schließlich gibt es eine Änderung bei den Bußgeldern. Für Verstöße gegen die Melde-, Auskunfts- oder Vorlagepflicht sowie für Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht beträgt das maximale Bußgeld nun einheitlich 50.000 Euro.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.