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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Vorgaben zur Buchführung und zum Datenzugriff

Nach langer Beratung hat das Bundesfinanzministerium eine aktualisierte Fassung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung und zum Datenzugriff veröffentlicht.

Beinahe 20 Jahre ist es her, dass das Bundesfinanzministerium mit den "Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)" zum ersten Mal Vorgaben für die elektronische Buchführung gemacht hat. Angesichts der rasanten technischen Entwicklung in dieser Zeit war eine Überarbeitung der Regeln überfällig. Jetzt hat das Ministerium nach fast zweijähriger Beratung die GoBS durch ein neues Regelwerk ersetzt, das den Namen "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" trägt.

In diesem 38 Seiten umfassenden Schreiben regelt das Bundesfinanzministerium detailliert, welche Anforderungen die elektronische Buchführung erfüllen muss, wie die Aufbewahrung von Dokumenten in digitaler Form zu erfolgen hat und in welchem Umfang die Finanzverwaltung auf diese Daten zugreifen darf. Die überarbeiteten Regeln gelten für Veranlagungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen, also in der Regel ab 2015.

Auch wenn das Ministerium wiederholt behauptet hat, dass durch die GoBD keine Änderung der materiellen Rechtslage oder der Verwaltungsauffassung eintritt, wurde die erste Entwurfsfassung der GoBD vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) wegen zahlreicher Verschärfungen und unzeitgemäßer Darstellungen deutlich kritisiert. Zwar ist längst nicht in allen Punkten eine Besserung eingetreten, aber nach Angabe des DStV ist das Ministerium immerhin in einigen Punkten einsichtig gewesen.

Die endgültigen GoBD regeln unter anderem die gesamte Organisation und Abwicklung der Buchhaltung. Daneben enthalten sie Vorgaben für die dafür verwendete IT-Infrastruktur, aber auch zur Aufbewahrung und Archivierung der Belege und Daten. So muss der Unternehmer zum Beispiel die Daten ausreichend gegen Verlust, Vernichtung, Diebstahl oder unbefugten Zugriff schützen. Werden die Daten und elektronischen Dokumente nicht ausreichend geschützt und können deswegen nicht mehr vorgelegt werden, so ist die Buchführung formell nicht mehr ordnungsmäßig.

Außerdem regeln die GoBD den Datenzugriff durch die Finanzverwaltung im Rahmen einer Außenprüfung. Demnach müssen neben den eigentlichen Daten auch die Teile der Verfahrensdokumentation auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden können, die einen vollständigen Systemüberblick ermöglichen und für das Verständnis des DV-Systems erforderlich sind, zum Beispiel Beschreibungen zu Tabellen, Feldern, Verknüpfungen und Auswertungen.

Der Unternehmer muss die Finanzbehörde beim Datenzugriff unterstützen. Enthalten die gespeicherten Daten nicht aufbewahrungspflichtige oder geheime Daten, muss der Unternehmer die Datenbestände so organisieren, dass der Prüfer nur auf die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten zugreifen kann. Versehentlich überlassene Daten darf das Finanzamt verwerten.


{Kontakt}

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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.