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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Bundesratsinitiative für Steueränderungsgesetz

Über eine Bundesratsinitiative will Hessen mehrere Steueränderungen umsetzen lassen, darunter eine zeitlich befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung.

Hessen hat eine Bundesratsinitiative für ein neues Steueränderungsgesetz gestartet. Das Gesetz soll nach Aussage des Finanzministers "Steuerschlupflöcher schließen, Steuervergünstigungen abbauen und Investitionen ankurbeln". Während sich eine der vier geplanten Änderungen in erster Linie gegen Steuergestaltungsmodelle von internationalen Konzernen richtet, betreffen die anderen Änderungen auch mittelständische Unternehmen.

Interessant ist vor allem der Vorschlag, die degressive AfA für Anschaffungen in den Jahren 2015 und 2016 wieder einzuführen. Es kann daher eine Überlegung wert sein, eine demnächst geplante Anschaffung ins nächste Jahr zu verschieben, um dafür möglicherweise die degressive AfA in Anspruch zu nehmen. Eine Garantie dafür, dass diese Regelung tatsächlich kommt, gibt es allerdings nicht, da bis jetzt weder ein Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren noch eine Stellungnahme der Gesetzgebungsorgane vorliegt. Im Einzelnen sieht die Gesetzesinitiative folgende Änderungen vor:

  • Degressive AfA: Als Konjunkturspritze und "Bonbon" zum Ausgleich der unerfreulichen Änderungen soll für Anschaffungen in den Jahren 2015 und 2016 erneut eine degressive AfA möglich sein um Investitionsanreize zu schaffen.

  • Vorratsbewertung: Bei der Vorratsbewertung des Umlaufvermögens wird normalerweise unterstellt, dass die zuerst eingekauften oder hergestellten Waren auch zuerst veräußert werden (Fifo-Methode: first in, first out). Ein Betrieb kann jedoch für gleichartige Wirtschaftsgüter bisher auch die Lifo-Methode (last in, first out) wählen, bei der die zuletzt eingekauften oder hergestellten Waren als zuerst veräußert gelten. Weil die Lifo-Methode aber zu unversteuerten stillen Reserven führt, international nicht üblich ist und Betriebe je nach Branche sehr unterschiedlich begünstigt, soll sie nun abgeschafft werden.

  • Streubesitzanteile: Dividenden aus Streubesitzanteilen sind seit 2013 steuerpflichtig, Veräußerungsgewinne hingegen nach wie vor steuerfrei. Werden Gewinne nicht als Dividenden ausgeschüttet, sondern thesauriert und per Anteilsverkauf realisiert, bleiben sie also nach wie vor steuerfrei. Daher sollen künftig auch Veräußerungsgewinne aus Streubesitzanteilen steuerpflichtig sein.

  • Regelung gegen Lizenzboxen: Mittlerweile bieten viele Staaten internationalen Großkonzernen eine Plattform für aggressive Steuergestaltungen durch steuergünstige "Lizenzboxen". Weil ein multinationales Bestreben zur Eindämmung dieses Modells wenig Aussicht auf Erfolg hat, sollen konzerninterne Lizenzzahlungen nur noch dann ganz oder teilweise abzugsfähig sein, wenn sie im Empfängerstaat mit einem Steuersatz von 25 % besteuert werden.


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